Niedersächsischer Energievertrieb muss Preiserhöhung zurücknehmen

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Jetzt entschied das Landgericht Verden – zuungunsten des Versorgers BSE.
25.10.2022

Preiserhöhungen gab es in den vergangenen Monaten viele. Nicht alle liefen dabei offenbar rechtskonform ab.

Das Landgericht Verden in Niedersachsen hat nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband den Versorger BSE Strom- und Erdgas in die Schranken gewiesen. Demnach wurde dem Unternehmen mit Sitz in Visselhövede (Niedersachsen) per einstweiliger Verfügung verboten, Preiserhöhungen mit einer Frist von weniger als einem Monat anzukündigen.

Der Energieversorger darf außerdem keine Preiserhöhungsschreiben versenden, ohne darin die vor und nach der Anpassung geltenden Preise nach den einzelnen Preisbestandteilen aufzuschlüsseln.

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