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Dena-Leitfaden: Was hat es mit Energiespar-Contracting auf sich?

Energie und Kosten sparen, dank ausgelagerten Energiemanagements: Die Dena klärt über Contracting-Verträge für Kommunen auf.
23.05.2018

Das EU-Energielabel (EU-Energieverbrauchskennzeichnung) findet sich inzwischen auf vielen Produkten.

Ein Energieeffizienzkonzept lässt sich nicht „nebenbei“ umsetzten: Dafür braucht es Zeit, Geld und Personal. Doch dies bringt viele Städte und Kommunen an ihre Leistungsgrenze. Dementsprechend lohnt sich die Auslagerung des Energiemanagements an einen Dienstleistungsexperten. Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) hat nun einen Leitfaden veröffentlicht, der Kommunen wertvolle Tipps rund um das Energiespar-Contracting an die Hand gibt.

Im Rahmen von Contracting-Verträgen übernimmt ein Contractor die Planung, Vorfinanzierung und Umsetzung von technischen, baulichen und organisatorischen Maßnahmen, um den Energieverbrauch eines Gebäudes und die damit verbundenen Kosten zu senken. Die Einsparungen und auch die Reduzierung der CO2-Emissionen garantiert der Dienstleister vertraglich. Für wen das Dienstleistungskonzept in Frage kommt, welche Vorteile Kommunen davon haben und wie sich der richtige Dienstleister finden lässt, erklärt der Leitfaden „Energiemanagement und Energiespar-Contracting in Kommunen“.

Funktionalitätsausschreibung statt Preiskampf

Der Contractingvertrag kann sich je nach Modell auf die Planung und Realisierung von baulichen und technischen Veränderungen am Gebäude beschränken oder um beliebige Leistungen wie Wartung und Betriebsführung sowie Monitoring der installierten Anlagen ergänzt werden. Zudem kann der Auftraggeber wählen, ob er sich für eine verbindliche Einspargarantie des Dienstleisters entscheidet oder lediglich auf einen geringeren Energieverbrauch mittels moderner Technik wert legt. Ähnlich flexibel kann die Vertragslaufzeit des Contractings gestaltet werden.

Bei der Wahl des Vertragspartners können Städte und Gemeinden auf das bewährte Ausschreibungsprinzip setzen. Dabei bekommt jedoch nicht der Anbieter mit dem günstigen Preis den Zuschlag, sondern es geht vorranig um die Funktionalität des Gebots. Nur wer ein möglichst hohes Einsparungspotenzial garantieren kann – und damit eine möglichst hohe Energieeffizienz – hat Chancen, den Auftrag zu bekommen.

Fast jede kommunale Liegenschaft ist geeignet

Etwas komplizierter ist das Finanzierungsverfahren der Contacting-Maßnahmen: Einerseits kann der Dienstleister selbst in Vorkasse gehen und refinanziert sein Geschäft durch einen Teil der eingesparten Energiekosten. Andererseits kann der Auftraggeber auch eine Eigenfinanzierung vereinbaren. Dazu stehen ihm auch Förderprogramme des Bundes und der Länder zur Verfügung. Darüber hinaus ist auch ein monatlicher Baukostenzuschuss oder eine Bezahlung gekoppelt an den jeweilige Energieverbrauch möglich.

Energiesparen kann also ganz unterschiedlich und individuell aussehen, eines bleibt jedoch für alle Kommunen gleich: Contracting ist für fast alle kommunalen Liegenschaften, egal ob Verwaltungsgebäude, Schulen oder Schwimm- und Sporthallen möglich, betont die Dena. Besonders geeignet seien zusammenhängende Gebäude und Komplexe. (ls)

Der gesamte Leitfaden ist unter folgendem Link erreichbar: www.kompetenzzentrum-contracting.de