Dienstleister klagen gegen Stadtwerke Barmstedt
Das Schlichtungsverfahren führte nicht zum Erfolg. Laut einem Artikel des "Hamburger Abendblatts" hat jetzt ein Unternehmer-Ehepaar aus dem norddeutschen Lutzhorn die Stadtwerke Barmstedt auf Zahlung von bis zu 1,1 Mio. Euro verklagt, der Gerichtstermin steht noch nicht fest. Der Hintergrund: Die SW hatten im Sommer vergangenen Jahres die bis 2020 respektive 2022 laufenden Dienstleistungsverträge mit den Kooperationspartnern gekündigt. Diese nahmen offenbar zentrale Aufgaben für den IT-Bereich der Stadtwerke wahr und stellten unter anderem Rechnungen für die Breitbandsparte aus. Die Vertrauensgrundlage sei durch "vorsätzliches und wiederholtes Fehlverhalten irreparabel zerstört", zitiert die Zeitung aus dem Kündigungsschreiben.
Andere Abrechnungssätze als vereinbart?
Laut Stadtwerke-Anwalt Rainer Lüthje hat das Ehepaar Mitarbeiter der Stadtwerke für eigene Arbeiten und Projekte eingesetzt. Diese Dienstleistungen sollen aber mit einem anderen Stundensatz abgerechnet worden sein als vereinbart. Zudem sollen Pausen und Arbeitszeiten nicht korrekt erfasst und verrechnet und das IT-Netz nicht ausreichend vor einem Ausfall des Breitbandnetzes geschützt worden sein. Eine ZfK-Anfrage bei dem Rechtsvertreter der Stadtwerke blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
In einem Schlichtungsverfahren sollen die Stadtwerke dem Ehepaar ein Abfindung von 100.000 Euro angeboten haben, die Dienstleister lehnten dieses ab und forderten eine halbe Million Euro. Im Anschluss an die Kündigung haben die Stadtwerke laut Aussage des Ehepaars den privaten Telefon-, TV- und Internetanschluss des Ehepaars abgeschaltet, dann wieder angeschlossen und letztlich gekündigt. Auch der private Strom- und Gasvertrag mit den Stadtwerken Barmstedt soll zu ihren Ungunsten verändert worden sein. Die vorzeitige Beendigung der Lieferverträge konnten sie zunächst gerichtlich stoppen.
Stadtwerke nicht zu Vergleich bereit
Den Vorwurf, durch die Kündigung der Dienstverträge und aller laufenden privaten Versorgungsverträge, Geschäftliches und Privates in unzulässiger Weise zu vermengen, weist Werkleiter Fred Freyermuth zurück. Er habe immer darauf geachtet, dass die "gute Bekanntschaft", die ihn mit dem Ehepaar verband, nicht als Gefälligkeit ausgelegt werden könne. Bis es nicht mehr gegangen sei. Den privaten Telefon- und Breitbandanschluss habe er aus "guten Gründen" ebenfalls kündigen müssen, betont er. Und Anwalt Rainer Lüthje ergänzt: "Mein Mandant ist definitiv nicht zu einem Vergleich bereit." (hoe)