Ein Stromkunde (Symbolbild) prüft seine Rechnung. Die Daten dafür wurden von einem Abrechnungsdienstleister erhoben. Die Insolvenz dieses Geschäftspartners hat jetzt den Stadtwerke Energie Verbund zum Verkauf seiner Strom- und Gaskunden gezwungen.

Ein Stromkunde (Symbolbild) prüft seine Rechnung. Die Daten dafür wurden von einem Abrechnungsdienstleister erhoben. Die Insolvenz dieses Geschäftspartners hat jetzt den Stadtwerke Energie Verbund zum Verkauf seiner Strom- und Gaskunden gezwungen.

Bild: © Petra-Bork/pixelio.de

Die Auszahlung von Guthaben oder Boni verzögert sich deutlich. Die Rechnungen werden nicht rechtzeitig erstellt. Der Kundenservice ist schlecht, die Kontaktaufnahme schwierig. Der Insolvenz eines Energielieferanten geht in der Regel eine Krise voraus, die von entsprechenden Symptomen begleitet wird. Der Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen hat die Pleiten der Unternehmen Bayerische Energieversorgungsgesellschat (BEV) und von e:veen in einer vertiefenden Marktanalyse untersucht. Herangezogen wurden dabei die konkreten Kundenbeschwerden in beiden Fällen, zudem wurden Vertreter von Check24 und der Bundesnetzagentur befragt.

Das Fazit: Beim Auftreten nur einer dieser oben genannten Vorgehensweisen kann eine Krise des Energieanbieters nicht zuverlässig ausgemacht werden. Bei gleichzeitigem Vorkommen mehrerer dieser Auffälligkeiten liegt aber der Verdacht nahe, dass sich der Energielieferant in einer Schieflage befinden könnte. Valable Indizien sind insbesondere alle Verhaltensweisen, bei denen Gelder dem Kunden verzögert oder nicht ausgezahlt werden. Ebenso können versteckte Preiserhöhungen darauf hindeuten.

BNetzA hätte entsprechende Befugnisse

Die Verbraucherschützer und Check24 sehen hier die Bundesnetzagentur  in der Pflicht, die Kunden rechtzeitig über Probleme bei Energielieferanten zu informieren. Die BNetzA sei mit den entsprechenden gesetztlichen Befugnissen ausgestattet, um weitere Auskünfte von Energielieferanten einzufordern, heißt es in der Pressemitteilung. Dies wäre im Interesse der Verbraucher genauso wie der seriösen Energieanbieter und eines funktionierenden Energiemarktes.

Behörde sieht Verbraucher in der Verantwortung

Die BNetzA und Check24 verfügen nach eigener Aussage über keinen Kriterienkatalog, um eine Krise eines Energielieferanten bestimmen zu können. Die Bundesnetzagentur hatte in dem Experteninterview mehrfach betont, dass sie ihre Aufsichtsbefugnisse vor allem an den Grundsätzen des freien Wettbewerbs ausrichte. Eine stärkere Kontrolle der Energieanbieter und ein mögliches Eingreifen hält sie mit diesen Grundsätzen für nicht vereinbar. Sie sieht vor allem den Verbraucher in der Verantwortung. Dieser solle sich im Internet oder in der Presse darüber informieren, welche Erfahrungen andere Kunden mit dem jeweiligen Lieferanten gemacht hätten.

Check24: Weiterempfehlungsquote als Indikator

Für die Studie wurden auch die Vergleichsportale Verivox und Check24 für Interviews angefragt. Nur Check24 kam dieser Bitte nach. Check24 geht von einer Krise eines Energieversorgers aus, wenn der Eindruck besteht, dass dieser seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkomme. Zudem empfiehlt das Portal seinen Kunden, sich über die Zuverlässigkeit eines Anbieters an der Weiterempfehlungsquote zu orientieren. Bei Lieferanten mit niedrigen Quoten wird der Kunde mit einem roten Button gewarrnt. Bei Verivox findet laut Studie keine Warnung statt. Stattdessen erhalten Kunden mit einer Weiterempfehlungsquote unter 70 Prozent nicht den Button "Verivox geprüft". (hoe)

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