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Durchleitungsentgelte: TWS Netz fordern Vorkasse bei dubiosen Energiediscountern

Die Bundesnetzagentur muss neue Energievertriebe präqualifizieren und die Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle kritischer prüfen, fordert Helmut Hertle, Geschäftsführer von TWS Netz. Falle die Bewertung negativ aus, müsse der Netzbetreiber Vorkasse verlangen können.
24.04.2019

Andreas Thiel-Böhm (links), Geschäftsführer der Technischen Werke Schussenthal (TWS), und Helmut Hertle, Geschäftsführer der TWS Netz.

Die jüngsten großen Discounterinsolvenzen haben Spuren in der Bilanz der Technischen Werke Schussental Netz (TWS Netz) hinterlassen. Rund 150.000 Euro an Durchleitungsentgelten hat der baden-württembergische Netzbetreiber im Zuge der Pleiten der Bayerischen Energieversorgung (BEV) und der Deutschen Energie (DEG) verloren – das sind rund zehn Prozent des Jahresgewinns. Zudem gab es allein im Netzgebiet der TWS Netz aufgrund der Pleiten der BEV und der DEG Umlagenausfälle von rund einer Million Euro, hochgerechnet auf das gesamte Bundesgebiet entspräche das Einbußen von rund 100 Millionen Euro.

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