Was lief wirklich hinter den Kulissen des Bonner Lizenzierungsunternehmen? Die Staatsanwaltschaft Bonn hat auf Anfrage der ZfK bestätigt, dass eine Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der ELS vorliegt. Dabei geht es um den Verdacht auf Insolvenzverschleppung und Betrug.
Die Anzeige, die von einem „Konkurrenten“ gestellt wurde, werde nun geprüft, erklärte Staatsanwalt Sebastian Buß von der Bonner Behörde. Das Duale System befindet sich seit Anfang Juni im Insolvenzeröffnungsverfahren. Dabei wird geklärt, wie und in welcher Form die ELS den Forderungen der Gläubiger nachkommen kann. Insgesamt rund 70 Mio. Euro soll der Schaden der ELS-Pleite betragen. Davon betroffen sind neben den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE), wie Sädte und Gemeinden, Entsorgungsunternehmen und die neun verbleibenden Systembetreiber.
Ungereimtheiten bei den Erfassungsmengen
Der Grüne Punkt als Mitbewerber der insolventen ELS nahm das Unternehmen schon vor einigen Wochen in die Kritik. Michael Wiener, CEO des Grünen Punkts warf den Bonnern „unfaire(s) und wahrscheinlich auch ordnungswiedrige(s) Verhalten“ vor. Das Lizenzierungssystem hat offenbar über Jahre hinweg deutlich zu geringe Mengen an die gemeinsame Clearingstelle der Systembetreiber gemeldet und damit auch einen zu geringen Teil an den Kosten für die Entsorgung gebrauchter Verpackungen übernommen.
Ungereimtheiten bei den Angaben zur Erfassungsmenge der Dualen Systeme gibt es schon seit Jahren. Laut Angaben des Grünen Punkts waren allein im Jahr 2016 rund 90 000 Tonnen Verpackungsmüll herrenlos. Während im Vollständigkeitsregister Inverkehrbringer und Systembetreiber die Lizenzierungsmenge angeben müssen, erfolgt die Angabe bei der Clearingstelle nur durch das jeweilige Duale System. Wer weniger Mengen angibt, zahlt auch weniger für die Entsorgung über den gelben Sack oder die gelbe Tonne. Damit verursachten unehrliche Unternehmen einen Schaden von rund 50 Mio. Euro.
Strafanzeige wird geprüft
Das Geschäftsmodell der dualen Systeme ist undurchsichtig, damit sich das künftig ändert und es nicht erneut zu einer derart weitreichenden Pleite kommt, haben der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Systembetreiber und Entsorgungsunternehmen über eine neue Grundlage für die Erfassungsverträge diskutiert. Indessen wird die Staatsanwaltschaft Bonn nun die erstattete Strafanzeige gegen das Bonner Unternehmen prüfen. (ls)