Wieder hat ein Energie-Discounter Pleite angemeldet und verschafft den lokalen Marktführern, den Grundversorgern, Neukunden. Vorigen Montag, am Monatsersten, beantragte die von Osnabrück aus bundesweit tätige Energycoop eG Insolvenz. Und diesen Montag folgte die Vertriebsgesellschaft Energycoop Services SE gleich hinterher. Das geht aus einer Pressemitteilung im Autrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Anna Kuleba und Zusatzinfos für die ZfK hervor. Frau Kuleba gehört zu der auf Insolvenzsachen spezialisierten Kanzlei Schoofs Partner. Diese hat zufällig dieselbe Adresse wie die Pleitekandidaten. Die Insolvenzverwalterin wiederum hat zumindest für Einzelaufgaben die Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung Buchalik Brömmekamp beauftragt.
Diese dürfte mit Sicherheit Anfragen anderer Energieversorger nach dem Aufkauf des Kundenstamms bekommen: Bundesweit fielen 43.000 Strom- und Gaskunden nahtlos in die Ersatzversorgung des jeweiligen Grundversorgers, da die Energycoop die Energiebelieferung am Donnerstag einstellte, nachdem die beiden Vorstände der eG, Michael Scherer und Katrin Meyer, ihren Antrag auf Eigenverwaltung zurückgezogen hatten. So steht es in der Pressemitteilung und in den Insolvenzbekanntmachungen. Man habe "gesteigerte Sicherungsbedürfnisse der beteiligten Lieferanten und Banken, wie beispielsweise Vorkassezahlungen und Sicherheitsleistungen", nicht mehr bedienen können, hieß es.
Man setzte auf fallende Märkte
Energycoop war vor sechs Jahren gegründet worden. Sie war keine der üblichen energiewende- und lokal orientierten Bürgerenergiegenossenschaften, sondern ein genossenschaftlicher Zusammenschluss privater und gewerblicher Verbraucher, die möglichst wenig für Strom und Gas zahlen wollten. Man setzte schon im Preismodell auf fallende Großhandelsmärkte, in denen man wettbewerblich leisten konnte, wenn man alles auf den Spot (Kurzfristmarkt) setzte. Da hatten die kaufmännisch konservativeren Wettbewerber längst teurer Teilmengen in Vorjahren beschafft. Zumindest bis 2016 übrigens über die Citiworks, die Handelstochter des Darmstädter Kommunalversorgers Entega.
Seit Mitte 2017 wendete sich aber der Trend in den Großmärkten, und so heißt ist jetzt zur Begründung der Pleite-Anmeldung die Rede von "steigende(n) Energiebeschaffungspreise(n) bei Strom und Gas bei fixierten Absatzverträgen".
Seit 2016 Multi-Level-Marketing
Gleichzeitig akquirierte der Vertriebsast Energycoop Services SE mit Provisionsversprechen neue Vertriebler, seit 2016 im sogenannten Multi-Level-Marketing, bei dem die hierarchisch Höhergestellten an den Verkaufserfolgen ihrer Zugeordneten mitverdienten. Ende 2016 war die SE jedenfalls bilanziell überschuldet, und zwar mit 10,7 Mio. Euro. Dies geht aus dem letzten veröffentlichten Geschäftsbericht hervor.
Wie die SE mit diesem Problem bis 2019 umging, darüber hatte Ecoop-Vorständin Katrin Meyer der ZfK im Februar jede Information verweigert. Man äußere sich grundsätzlich nicht zu nicht verbundenen Unternehmen, hieß es damals. Anlass war, dass die Energycoop Services GmbH (nicht SE) im Februar für ein paar Tage aus dem Netz von Halle an der Saale fiel, weil sie Netzentgelte zu spät entrichtet hatte. Gesellschaftsrechtlich stimmte die Trennung wahrscheinlich sogar, doch an den Spitzen der jeweiligen Firmen tauchten zeitweise dieselben Namen auf. Die GmbH, die der aktuelle Vertriebs-Dienstleister der eG war, ist nicht pleite, so die Online-Insolvenzbekanntmachungen mit Stand Montag.
Was tun als Stadtwerk?
Was sollen Verteilnetzbetreiber (VNB) und Grundversorger jetzt tun? Normalerweise müsste man, wie die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) in einem früheren Fall, davor warnen, einem insolventen Energielieferanten mit der Begründung der vorläufigen Insolvenz den Lieferantenrahmenvertrag und den Netznutzungsvertrag zu kündigen. Dies ist bei der Energycoop sogar überflüssig, da sie die Belieferung mit Strom und Gas von selbst eingestellt hat. So steht es in der Pressemitteilung und auf der Ecoop-Website, auf die man sich berufen kann. Der VNB informiert den Grundversorger und die Ecoop-Kunden darüber, dass die Ersatzversorgung begonnen hat. Daraus kann der Vertrieb eine Kundenbindungs-Kampagne stricken und den Verbrauchern in der Regel günstigere Sondertarife anbieten. Rein rechtlich beginnt die Ersatzversorgung bereits mit der ersten tatsächlich entnommenen Kilowattstunde nach der Aufgabe des Liefergeschäfts durch Ecoop.
Zahlungen nur noch an den Verwalter
Direkte Zahlungen an die Ecoop eG und die Ecoop Services SE sind seit der vorläufigen Insolvenz riskant und vom Amtsgericht Osnabrück ausdrücklich untersagt: Das Gericht hat - wie üblich - angeordnet, nur noch an die Verwalterin zu leisten. Diese muss noch ein Anderkonto einrichten.
Die Anmeldung von Forderungen, zum Beispiel von unbezahlten fälligen Netznutzungsentgelten aus der Zeit vor der vorläufigen Insolvenz, in die Insolvenztabelle, läuft erst mit der endgültigen Insolvenz an. Diese beginnt in der Regel drei Monate nach der vorläufigen. Falls noch genügend Geld da ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen.
Guthaben sind wahrscheinlich großteils perdu
Auch die 43.000 Ecoop-Kunden verlieren etwaige Guthaben bei Ecoop, die sie etwa durch Neukundenboni oder Minderverbräuche erhalten haben, voraussichtlich fast vollständig. In einer Häufige-Fragen-Liste teilt Insolvenzverwalterin Kuleba mit: "Allgemein kann gesagt werden, dass es nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens kaum Quoten über 5% gibt." (geo)



