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Gericht hält Musterfeststellungsklage gegen BEV für begründet

Allerdings handelt sich um eine vorläufige Auffassung des Senats. Das Urteil wird frühestens am 21. Juli erwartet.
29.04.2020

Sollte der Senat des OLG München an seiner vorläufig geäußerten Auffassung festhalten, muss der Insolvenzverwalter die Endabrechnungen um den Neukundenbonus kürzen.

Das Oberlandesgericht München hat in einem Hinweisbeschluss erklärt, dass es die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach vorläufiger Auffassung für begründet hält. Dies teilt der VZBV in einer Pressemitteilung mit. Der zuständige Senat habe mitgeteilt, er neige nach dem Ergebnis der Vorberatungen der Auffassung zu, dass es sich bei dem Neukundenbonus um einen unselbständigen Rechnungsposten handelt, der zu Gunsten der Verbraucher anzurechnen ist. Weder aus der Mitteilung der vertragsrelevanten Daten noch aus den AGB ergebe sich, dass die Anrechnung des Bonus…

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