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Gericht untersucht Entlassung des früheren EWE-Vorstandschefs Brückmann

Vor Gericht will der ehemalige EWE-Chef Matthias Brückmann ab Donnerstag klären lassen, ob seine fristlose Entlassung rechtens war.
15.01.2018

Die Klitschko-Affäre und die Folgen: Im Februar vergangenen Jahres entschied der EWE- Aufsichtsrat, den damaligen EWE-Chef Matthias Brückmann mit sofortiger Wirkung zu entlassen.

Seinen Posten als Vorstandsvorsitzender des Oldenburger Energieversorgers EWE hat Matthias Brückmann vor knapp einem Jahr verloren. Im Februar entschied der Aufsichtsrat, den damaligen EWE-Chef mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt und dem Unternehmen zu entlassen. Über eine Klage will der 55-Jährige nun erreichen, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird und EWE ihm die ausstehenden Gehälter zahlt. An diesem Donnerstag beginnt der Zivilprozess vor dem Landgericht. "Wenn er gewinnt, ist Brückmann wieder eingestellt und bekommt etwa eine halbe Million nachträgliche Lohnzahlungen", sagte Gerichtssprecher Michael Herrmann.

Hintergrund des Aufsehen erregenden Rauswurfs waren zahlreiche Vorwürfe, von denen der Aufsichtsrat zunächst aus anonymen Briefen erfuhr. Der größte Vorwurf drehte sich um eine Spende von 253.000 Euro an eine Stiftung des Boxprofis Wladimir Klitschko. Brückmann hatte sie eigenmächtig überweisen lassen, ohne den Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates zu informieren. Aus Sicht des Unternehmens war das ein Verstoß gegen interne Regeln, demnach hätte die Zahlung genehmigt werden müssen.

EWE: "Für uns ist das Thema seit Februar beendet"

Brückmanns Anwalt, Bernd-Wilhelm Schmitz, sieht das anders. "Alle unsere Untersuchungen haben ergeben, dass die Spendenzusage von Herrn Brückmann rechtlich nicht zu beanstanden ist", sagte der Jurist. "Deshalb sind wir auch weiter zuversichtlich, dass das Gericht die fristlose Entlassung für unwirksam erklären wird." Das Unternehmen EWE gibt sich ähnlich siegessicher. "Wir sehen uns gut aufgestellt", sagte Sprecher Mathias Radowski. "Für uns ist das Thema seit Februar beendet."

Dass EWE und Brückmann zu unterschiedlichen Einschätzungen über die Rechtmäßigkeit der Spende kommen, liegt daran, dass sie sich auf verschiedene Daten beziehen. Brückmann gab die Spendenzusage seinem Anwalt zufolge im März 2016, die Zahlungsanweisung wurde im Oktober 2016 unterzeichnet. Dazwischen, zum 1. Juni 2016, trat eine neue Spendenrichtlinie in Kraft, die das jährliche Spendenbudget des Vorstands von 500.000 Euro auf 50.000 Euro kürzte. Für Brückmanns Anwalt zählt das Datum der Zusage, für EWE das der Überweisung.

Gericht strebt gütliche Einigung an

Schmitz ist sicher, dass sein Mandant keine Genehmigung für die Spende brauchte. Er verweist darauf, dass sich die Neuregelung eindeutig auf Spendenzusagen und nicht auf Überweisungen bezog. In der entsprechenden Richtlinie heißt es: "Diese Anweisung tritt am 01.06.2016 in Kraft und gilt für Spendenzusagen ab 01.06.2016."

Zum Auftakt des Zivilprozesses am Donnerstag strebt das Gericht eine gütliche Einigung an. Sollte dies nicht gelingen, werden drei Zeugen vernommen, darunter der derzeitige EWE-Marktvorstand Michael Heidkamp. Er hat bei der Spende die zweite Unterschrift geleistet. Der Chefsessel bei EWE ist seit kurzem wieder besetzt. Neuer Vorstandsvorsitzender des kommunalen Versorgungskonzerns mit mehr als 9.000 Mitarbeitern ist der ehemalige Vattenfall-Manager Stefan Dohler. (hil/dpa)