Die Green-City-Gruppe mit Sitz in München hat in den vergangenen Jahren rund 100 Mio. Euro in den Ausbau erneuerbarer Energien in Projekte in Europa investiert.

Die Green-City-Gruppe mit Sitz in München hat in den vergangenen Jahren rund 100 Mio. Euro in den Ausbau erneuerbarer Energien in Projekte in Europa investiert.

Bild: © Ackermann/Green City AG

Im Fall des finanziell angeschlagenen Projektierers Green City ist jetzt das Insolvenzverfahren für die Kraftwerkstöchter angelaufen. Das zuständige Amtsgericht München hat das Verfahren eröffnet. Entgegen früherer Überlegungen werden die Windräder nun nicht verkauft, sondern sollen sich weiterdrehen.

Der langfristige Weiterbetrieb der Windkraftbeteiligungen biete für die Gläubiger eine deutlich bessere Verwertungsalternative als deren Verkauf, sagte Axel Bierbach. Er und Oliver Schartl wurden zu den Insolvenzverwaltern für die Kraftwerkspark-Gesellschaften bestellt, teilte Green City mit.

Weiterbetrieb bis 2045 angestrebt

Bierbach und Schartl von der Münchener Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen sollen jetzt helfen, die beiden betroffenen Gesellschaften zu sanieren. Statt verkauft zu werden, sollen die Windkraftanlagen möglichst bis zum Jahr 2045 weiter betrieben werden. Das sehen die Insolvenzpläne bereits vor. Über die fertig ausgearbeiteten Pläne sollen im ersten Quartal 2024 dann die Gläubiger abstimmen.

Als Grund geben die Insolvenzverwalter veränderte Rahmenbedingungen nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine und gestiegene Finanzierungszinsen an. Dies habe zu einer neuen Ausgangslage geführt. Ursprünglich sollten die Windkraftbeteiligungen der insolventen Gesellschaften zur "bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger" veräußert werden. In den Gesellschaften sind jeweils drei Beteiligungen gebündelt.

Forderungen müssen bis Mitte Januar vorliegen

Die Gläubiger der Namensschuldverschreibungen würden nun informiert. Diese können ihre Forderungen bis zum 13. Januar 2024 schriftlich zur Insolvenztabelle anmelden. Die Forderungen der Gläubiger der Inhaberschuldverschreibungen würden automatisch angemeldet.

Betroffen sind die Vermögen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG und der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG. Beides hundertprozentige Tochtergesellschaften des Mutterkonzerns Green City AG. Diese beantragte im Januar des vergangenen Jahres wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Übernahme durch Qair

Zuvor hatte das Management noch versucht, neue Investoren zu gewinnen (Die ZfK berichtete). Im Februar 2022 folgten dann Insolvenzanträge der Tochtergesellschaften (Die ZfK berichtete). Die AG wurde im Juni 2022 von der französischen Qair Group mit nahezu allen Mitarbeitern übernommen (Die ZfK berichtete). (dz)

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