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Heinrich Heine Universität Düsseldorf gründet Institut für Energierecht

Die Energiewende braucht einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für alle Akteure in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.
03.05.2018

Michael Eichberger, Richter am Bundesverfassungsgerichts; Andreas Pinkwart, Wirtschaftsminister des Landes NRW, Charlotte Kreuter-Kirchhof, Gründungsdirektorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht; Oberbürgermeister Thomas Geisel bei der Einweihung des Düsseldorfer Instituts für Energierecht.

Schwerpunkt der Arbeit des neugegründeten Instituts für Energierecht (DIER) an der juristischen Fakultät der Heinrich Heine Universität in Düsseldorf ist einen kohärenten Rechtsrahmen für die Energiewende zu schaffen. Dazu wird die Einrichtung interdisziplinär im Bereich des öffentlichen Rechts, sowie des Europa- und Völkerrechts forschen.

Grundlegen für den Erfolg des Instituts ist ein Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis. Daher wird es auch immer wieder Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen geben, um Theoretiker mit Praktikern und der interessierten Öffentlichkeit zusammenzubringen.

Verlässliche Rahmenbedingungen für eine sichere Energieversorgung

Michael Eichberger als Bundesverfassungsrichter sieht bereits mögliche Ansätze für die Arbeit der Forschungseinrichtung: "Das Grundgesetz lässt Regierung und Gesetzgeber weitgehend freie Hand bei der Bestimmung politischer Ziele wie der Energiewende. Es verlangt aber die rechtsstaatliche Einhegung solcher Systemwechsel und die Beachtung der Grundrechte, hier vornehmlich des Eigentums, das letztlich in gewissem Umfang auch Investitionsschutz garantiert." Für die Gründungsdirektorin und Inhaberin des Lehrstuhls für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Charlotte Kreuter-Kirchhof geht es vor allem um das Schaffen von verlässlichen Rahmenbedingungen für die Energieversorgung.

Ein Beirat soll das DIER bei der Auswahl und Entwicklung seiner Forschungsschwerpunkte künftig beraten. Die Mitglieder des Beirats kommen insbesondere aus der Wissenschaft und der Justiz, aus Ministerien und Behörden, aus Verbänden und Unternehmen, aus der Anwaltschaft und der Politik. Die Düsseldorfer Vereinigung für Energierecht e.V. (DVER) unterstützt das Institut finanziell und fördert so Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Energierechts an der Heinrich Heine Universität. (ls)