Die Insolvenzen von Energiediscountern in der aktuellen Energiekrise nehmen zu. Doch die Branche schaut auch weiterhin mit Spannung auf die Entwicklung des im Oktober 2019 eröffneten, vielbeachteten und großen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV). Hier hat die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) laut Pressemitteilung den ersten Prüfungstermin abgeschlossen.
Rund 330.000 Forderungen wurden laut Insolvenzverwalter Axel Bierbach bisher geprüft. Die Gläubiger des Billigstromanbieters hätten insgesamt Forderungen in Höhe von knapp 512 Mio. Euro angemeldet, von denen bisher knapp 188 Mio. Euro anerkannt worden seien. Forderungen in Höhe von mehr als 46 Mio. Euro seien inzwischen wieder zurückgenommen und Forderungen in Höhe von knapp 278 Mio. Euro bestritten worden. Bei den bestrittenen Forderungen handele es sich im Wesentlichen um die Forderungen von Netzbetreibern und kommerziellen Gläubigern.
Streit um Neukundenbonus muss vom BGH entschieden werden
Insgesamt haben zudem 331.679 Kunden ihre Forderungen in Höhe von knapp 102,8 Mio. Euro angemeldet. Diese wurden in Höhe von rund 95 Mio. Euro anerkannt und lediglich in Höhe von etwa 7,5 Mio. Euro bestritten.
Von dem Streit über die Bonusansprüche von Neukunden sind 3.615 Kunden mit Forderungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro betroffen. Davon wurden rund 444.000 Euro anerkannt..
Bei dem Streit um den Neukundenbonus gehe es um die Frage, ob nicht ausbezahlte Bonusansprüche von BEV-Kunden bei Einstellung der Belieferung innerhalb des ersten Vertragsjahres aufgrund der Insolvenz anerkannt werden, heißt es. Insolvenzverwalter Bierbach war aus juristischer Sicht zu der Auffassung gelangt, dass ein Anspruch auf Ausbezahlung des Neukundenbonus in besagten Fällen nicht besteht.
Bierbach: "Solange Klage anhängig ist, werden Bonusforderungen nicht anerkannt"
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte dagegen im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geklagt und vor dem Oberlandesgericht (OLG) München im Juli 2020 obsiegt. Insolvenzverwalter Bierbach hatte jedoch Revision gegen das Urteil eingelegt, so dass nun in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden muss.
„Solange über die Musterfeststellungsklage, die derzeit vor dem Bundesgerichtshof anhängig ist, nicht entschieden ist, wird eine Anerkenntnis dieser Neukunden-Bonusforderungen nicht erfolgen können“, stellte Bierbach am Dienstag klar. Die von den unterschiedlichen Rechtsauffassungen über den Neukundenbonus betroffenen Kunden würden vom Insolvenzverwalter kurzfristig Erläuterungsschreiben erhalten.
780.000 Endabrechnungen mussten neu erstellt werden
Die gesamte Forderungsprüfung sei eine Mammutaufgabe gewesen, so Bierbach. Seit Frühjahr 2019 mussten rund 780.000 Endabrechnungen und rund 35.500 Verbrauchsabrechnungen erstellt werden, „um überhaupt eine Basis für die Forderungsanmeldungen zu haben“ verdeutlichte Bierbach. Die durchschnittliche Forderung pro Kunde beträgt circa 310 Euro.
Der Insolvenzverwalter teilte weiterhin mit, dass der Forderungseinzug von Kunden, die aus Endabrechnungen noch Zahlungen an die BEV leisten müssen, bisher sehr erfolgreich verlaufen ist. „Rund 70 Prozent aller abgerechneten Beträge wurden auch bezahlt. Einige Forderungen befinden sich aber noch im Inkassoverfahren“, sagte Bierbach.
In Anbetracht von bisher knapp 190 Mio. Passiva und sicherlich noch weiter anzuerkennender Forderungen rechnet der Insolvenzverwalter aber nur mit einer sehr geringen Insolvenzquote (Anteil der Gläubigerbefriedigung nach Abschluss des Insolvenzverfahrens) im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Er kündigte an, dass die umfangreichen Abwicklungsarbeiten wie auch die Prüfung von Anfechtungs-, Haftungs- und sonstigen Ansprüchen noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. (hoe)



