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Kein Entschädigungsanspruch für RWE und Uniper in Niederlanden

Die Niederlande beschlossen, die Kohlekraftwerke vorzeitig still zu legen: RWE und Uniper haben dagegen geklagt und sind gescheitert. Aber das ist nicht das Ende.
30.11.2022

Ein Haager Gericht entschied am Mittwoch, dass die Konzerne keinen Anspruch auf Entschädigungen für entgangene Gewinne haben.

Die Konzerne RWE und Uniper haben im Streit über Zahlungen für vorzeitige Abschaltungen von Kohlekraftwerken in den Niederlanden eine Schlappe erlitten. Ein Haager Gericht entschied am Mittwoch, dass die Konzerne keinen Anspruch auf Entschädigungen für entgangene Gewinne haben.

Hintergrund ist ein 2019 verabschiedetes Gesetz, das die Verwendung von Kohle zur Stromerzeugung spätestens ab Anfang 2030 wegen des Klimaschutzes untersagt. Anders als in Deutschland gibt es in den Niederlanden dafür keine Entschädigung. Der Streit ist damit noch nicht beigelegt, da sich beide Unternehmen auf den internationalen Energiecharta-Vertrag stützen. Die Entscheidung eines internationalen Schiedsgerichts wird Anfang 2023 erwartet.

RWE will nochmal prüfen

RWE will das Urteil vom Mittwoch nun prüfen und überlegen, ob man Berufung einlegt. «Ein Eingriff in unser Eigentum, ohne eine Entschädigung dafür zu erhalten, ist nicht akzeptabel», teilte RWE in Essen mit. Der Dax-Konzern hatte auf 1,4 Milliarden Euro Schadenersatz geklagt. Wie hoch die von Uniper geforderte Summe ist, ist nicht bekannt. Der Konzern aus Düsseldorf muss die Klage aber vermutlich ohnehin fallen lassen. Das ist eine der Auflagen, die die Bundesregierung zur Bedingung gemacht hat, damit Uniper die staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen darf.

Insgesamt sind in den Niederlanden noch vier Kohlekraftwerke in Betrieb, von denen Uniper und RWE je eins besitzen. Unipers Werk Maasvlakte wurde 2016 in Betrieb genommen. RWE eröffnete sein Kraftwerk in Eemshaven 2015. (dpa/gun)