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Kohleausstieg: Energiekonzerne unterzeichnen Vertrag und verzichten auf Klagen

Die Unterschrift der EnBW steht noch unter Gremienvorbehalt. RWE hingegen bemängelt die Höhe der Entschädigungen.
11.02.2021

Die Betreiber der deutschen Kohlekraftwerke haben sich vertraglich gebunden, auf Klagen wegen des Kohleausstiegs zu verzichten. (Symbolbild)

Der Kohleausstieg ist rechtlich unter Dach und Fach. Der Bund und die betroffenen Energiekonzerne haben am Mittwoch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnet. Er sieht die Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland bis zum Jahr 2038 vor.

Der Vertrag schaffe Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten, sagte Andreas Feicht, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Für die vorzeitige Stilllegung ihrer Kraftwerke erhalten die Betreiber eine Entschädigung. Allerdings müssen die Zahlungen noch von der EU-Kommission gebilligt werden.

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