Kohleausstieg: Energiekonzerne unterzeichnen Vertrag und verzichten auf Klagen

Die Betreiber der deutschen Kohlekraftwerke haben sich vertraglich gebunden, auf Klagen wegen des Kohleausstiegs zu verzichten. (Symbolbild)
Bild: © Tom Bayer/AdobeStock
Der Kohleausstieg ist rechtlich unter Dach und Fach. Der Bund und die betroffenen Energiekonzerne haben am Mittwoch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnet. Er sieht die Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland bis zum Jahr 2038 vor.
Der Vertrag schaffe Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten, sagte Andreas Feicht, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Für die vorzeitige Stilllegung ihrer Kraftwerke erhalten die Betreiber eine Entschädigung. Allerdings müssen die Zahlungen noch von der EU-Kommission gebilligt werden.
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