Die Leipziger Wasserwerke wollen den Finanz- und Bestechungsskandal rund um ihren ehemaligen Finanzgeschäftsführer K. H. laut einem Artikel der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" komplett neu aufarbeiten. Der Kommunalversorger hat dazu jetzt beim Landgericht Hannover eine Schadensersatzklage gegen den mittlerweile in der niedersächsischen Landeshauptstadt wohnhaften H. eingereicht. Das Unternehmen fordert von ihm eine Summe von mehr als 23 Mio. Euro. Zur Aufarbeitung des Falles gehöre auch, "die Schadensverursacher – also Herrn H. und seine Finanzberater – so weit wie möglich für die noch verbleibenden Restschäden zur Rechenschaft zu ziehen", erklärte der Kaufmännische Geschäftsführer der Leipziger Wasserwerke und Sprecher der Geschäftsführung der Leipziger Gruppe, Michael M. Theis, gegenüber der "Leipziger Volkszeitung".
Bei dem zurückgeforderten Geld handelt es sich in erster Linie um die veruntreuten Provisionen in Höhe von 19,8 Mio. Euro. Dieses Geld ist nie wieder aufgetaucht, musste aber von dem kommunalen Unternehmen an die Großbank überwiesen werden. Die Leipziger Wasserwerke rechnen derzeit allerdings nicht damit, dass der Beklagte in der Lage ist, "substanziell zur Schadenswiedergutmachung beizutragen", verlautet es aus dem Unternehmen. Das könnte sich allerdings im Falle eine größeren Erbschaft ändern. Bekommt das Unternehmen Recht, hätte es einen 30 Jahre lang gültigen Rechtstitel. Sollte die Klage der Wasserwerke keinen Erfolg bringen, rechnet die Zeitung mit einem Gesamtschaden von rund 28. Mio. Euro für die Wasserwerke.
UBS klagte auf Zahlung einer halben Milliarde Euro
H. stand von 1997 bis 2010 an der Spitze der Kommunalen Wasserwerke Leipzig. Der heute 59-Jährige hatte sich 2005 von zwei Vermittlern mehfach bestechen lassen – die gezahlten Bestechungsgelder summierten sich auf über vier Mio. Euro. Im Gegenzug schloss er geheime Finanzwetten mit mehreren Banken in London ab – vor allem mit der Schweizer Großbank UBS. Die beiden Vermittler erhielten eine Provision von rund 20 Mio. Euro. Der ganze Deal wurde ohne Wissen der zuständigen Gremien abgeschlossen. Als die Wetten platzten, verklagte die UBS die Leipziger Wasserwerke auf Zahlung einer halben Milliarden Euro. Im April vergangenen Jahres entschied der britische Supreme Court, dass der Kommunalversorger für diese Summe nicht einstehen müsse. H. wurde vor dem Landgericht Dresden zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und fünf Monaten, unter anderem wegen Untreue, Bestechlichkeit und Bilanzfälschung, verurteilt. Seit Anfang Januar 2016 ist er wieder auf freiem Fuß, die Bewährungszeit ist mittlerweile ebenfalls abgelaufen. (hoe)



