Die Bundesnetzagentur hat heute die Gebote der letzten Ausschreibung zum Ausstieg aus der Kohleverstromung bekanntgemacht.
Sechs Gebote im Ausschreibungsverfahren
Das Ausschreibungsvolumen umfasste 542 Megawatt, geboten wurden jedoch nur 280 Megawatt. Alle sechs Gebote erhielten somit den Zuschlag. Die Gebote gingen von 45.000 Euro pro Megawatt bis 85.200 Euro pro Megawatt.
In dem Verfahren haben erstmals nur Kleinanlagen mit einer Nettonennleistung von weniger als 150 Megawatt teilgenommen. Die bezuschlagten Anlagen dürfen ab dem 2. März 2026 keine Kohle mehr verfeuern. Bis zu diesem Zeitpunkt können sie weiter am Strommarkt aktiv bleiben.
„Mit der letzten Ausschreibung ist ein wichtiger Meilenstein beim Kohleausstieg erreicht.“ - Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA)
Der weitere Kohleausstieg werde nun ausschließlich auf Anordnung der Bundesnetzagentur erfolgen, teilte die BNetzA mit. Diese Anordnungen betreffe dann jeweils die ältesten Kraftwerke. Die Betreiber dieser Kraftwerke würden zukünftig nicht mehr finanziell entschädigt.
Ein Kraftwerk wird ohne Entschädigung abgeschaltet
Aufgrund der Unterzeichnung wird für die nicht bezuschlagte Ausschreibungsmenge von rund 262 Megawatt ein Verbot der Kohleverfeuerung ohne Entschädigung angeordnet.
Das Verbot der Kohleverfeuerung wird jeweils für die ältesten Kraftwerke der Kraftwerksliste angeordnet bis das jährliche Reduktionsziel erreicht ist. Deshalb wird laut BNetzA für das Kraftwerk HLB7 der EnBW Energie Baden-Württemberg AG ein Kohleverfeuerungsverbot angeordnet, die Anordnung tritt 30 Monate nach Zustellung in Kraft.
Die EnBW selbst habe für den Block bereits eine Stilllegungsanzeige abgegeben, teilte das Unternehmen mit. Am Standort soll bekanntlich ein neues, wasserstofffähiges Gaskraftwerk den kohlebefeuerten Block 7 ersetzen („Fuel Switch“). Die Ankündigung der Bundesnetzagentur habe keine Auswirkungen auf diese Pläne.
Im nächsten Schritt werde der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW prüfen, ob die Stilllegung zum geplanten Zeitpunkt möglich ist oder ob der Block 7 als systemrelevant eingestuft und in Reserve gehalten wird.
Systemrelevanz
Wird von den Übertragungsnetzbetreibern eine Anlage als systemrelevant festgestellt und ein entsprechender Antrag von der Bundesnetzagentur genehmigt, steht diese Anlage auch nach dem 2. März 2026 in der Netzreserve zur Verfügung.
Sie darf dann zwar keinen Strom am Strommarkt verkaufen, steht aber in kritischen Situationen noch zur Absicherung des Stromnetzes bereit. Hierdurch bleibe die Versorgungssicherheit gewährleistet, so die BNetzA.
Ende der Ausschreibungen zum Kohleausstieg
Die Bundesnetzagentur wird in Zukunft das Verbot der Kohleverfeuerung nur noch behördlich anordnen. Damit werde die Kohleverstromung ab 2027 weiter reduziert und schließlich beendet. Anordnungen werden jeweils für die ältesten Kraftwerke der Kraftwerksliste ergehen bis das jährliche Reduktionsziel erreicht ist.
Insgesamt werden 11 Gigawatt über die Ausschreibungen abgeschaltet
Die Bundesnetzagentur hat in sieben Ausschreibungsrunden insgesamt 10,9 Gigawatt Nettonennleistung ausgeschrieben. Über das Bieterverfahren konnten 41 Anlagen mit rund 10,7 Gigawatt bezuschlagt werden. Für drei weitere Anlagen mit einer Nettonennleistung in Höhe von 1,4 Gigawatt hat die Bundesnetzagentur ein Verbot der Kohleverfeuerung angeordnet. (pfa)



