Markus Adam, Chefjurist beim Ökostromanbieter Lichtblick

Markus Adam, Chefjurist beim Ökostromanbieter Lichtblick

Bild: © Lichtblick

Neun Tarifsplit-Verfahren, ein Rechtsgutachten und mindestens ein Alternativvorschlag: Ökostromanbieter Lichtblick verstärkt seine Bemühungen in der Auseinandersetzung gegen das deutsche Grundversorgungssystem.

"Das deutsche Modell schützt nicht Kundinnen und Kunden, sondern regionale Monopolisten", sagt Markus Adam, Chefjurist des Unternehmens, im Gespräch mit der ZfK. "Das stellt die Grundversorgung auf den Kopf."

Bislang gemischte Bilanz vor Gericht

Für rechtswidrig hält Lichtblick gesonderte, deutlich teurere Tarife für Neukunden. Die Bilanz vor Gericht fällt bislang aber gemischt aus.

In erster Instanz gewann das Unternehmen in fünf Fällen gegen Grundversorger. Viermal wiesen Landgerichte die Lichtblick-Klagen zurück. (Die ZfK berichtete.)

Lichtblick bleibt bei Auffassung

Beendet sind mittlerweile die Verfahren gegen die Berliner Gasag und die EVI Energieversorgung Hildesheim. Beide Male gewannen am Ende die Grundversorger.

Trotzdem bleibt Lichtblick bei seiner Rechtsauffassung. "Aus unserer Sicht ist es unzulässig, als ohnehin marktbeherrschendes Unternehmen um Bestandskunden eine Wagenburg zu bauen und gleichzeitig die Preise für Neukunden teils extrem zu erhöhen", erklärt Adam. "Da wird es auch für uns, die wir als Angreifer gern grundversorgte Bestandskunden gewinnen wollen, schwierig."

Neukundenflut und Preisexplosion

Unter Energiejuristen ist umstritten, inwiefern Grundversorger prinzipiell eine marktbeherrschende Stellung innehaben. Auch die Gerichte kamen zu unterschiedlichen Schlüssen.

Zudem verwiesen Stadtwerke, die einen Tarifsplit vornahmen, auf extrem gestiegene Beschaffungskosten und eine Neukundenflut in die Grundversorgung infolge plötzlicher Lieferstopps von Konkurrenten in die Ersatzversorgung.

Lichtblick: "Kam auch üppige Marge dazu"

"Die Stadtwerke löffeln die Suppe aus, die unseriöse Marktakteure eingebrockt haben", hatte VKU-Hauptgeschäftsführer  Ingbert Liebing im ZfK-Interview kommentiert. Sie blieben als Anbieter auch für neue Kunden am Markt. "Sie nehmen ihre Funktion in der Daseinsvorsorge voll wahr."

Adam aber will dies nicht gelten lassen. "Preise von bis zu einem Euro pro kWh Strom lassen sich nicht nur auf gestiegene Börsenpreise plus Risikoaufschläge zurückführen, da kam auch eine üppige Marge dazu." Außerdem hätten etliche große Grundversorger erst gar keine Tarifspaltung vorgenommen.

"Verstößt gegen EU-Recht"

Geht es nach Adam, sollte die deutsche Grundversorgung insgesamt reformiert werden. Das derzeitige Modell zementiere die marktbeherrschende Stellung von Konzernen und Stadtwerken, die in ihren Stammgebieten rund zwei Drittel des Endkundenmarktes kontrollierten, findet der Jurist.

Hintergrund ist, dass Strom- und Gaskunden ohne Vertrag automatisch in der Grund- und Ersatzversorgung landen. "Das verstößt gegen EU-Recht", argumentiert Adam. "Denn dort ist untersagt, dass marktbeherrschende Unternehmen beim Ausbau ihrer Position auch noch unterstützt werden."

"Damit hilft man Grundversorgern, nicht Verbrauchern"

Auch das Vorhaben der Bundesregierung, künftig eine preisliche Abkopplung der Ersatz- von der Grundversorgung auch für Haushaltskunden zu erlauben, sieht Adam kritisch. "Damit hilft man Grundversorgern, nicht aber den Verbrauchern. Das ist enttäuschend."

Um seine Position zu untermauern, ließ Lichtblick von Hans-Peter Schwintowski, Professor für Wettbewerbs- und Energierecht an der Humboldt-Universität Berlin, ein Rechtsgutachten anfertigen. Dessen Einschätzung: Das Konzept der Grund- und Ersatzversorgung in Deutschland verstoße nicht nur gegen europäisches, sondern auch gegen deutsches Recht.

Österreichisches Modell

Als Alternative schlägt Adam das österreichische Modell vor. Nach dort gültiger Gesetzgebung bestimmt die zuständige Regulierungsbehörde für jeden Netzbereich per Los, welcher der im Gebiet tätigen Lieferanten Kunden ohne Vertrag in die Ersatzversorgung aufnimmt. Sollte ein Unternehmen mitteilen, dass es die betroffenen Kunden nicht versorgen möchte, muss der Losentscheid wiederholt werden.

Die neuen Lieferanten sind verpflichtet, die zugeordneten Kunden zu "angemessenen Preisen" zu versorgen. Dabei dürfen Neukunden nicht zu höheren Preisen versorgt werden als Bestandskunden. Dieses Verfahren kombiniere Anbietervielfalt mit Verbraucherschutz, sagt Adam. "Zudem ist das Risiko gebannt, dass in Ausnahmesituationen wie letzten Winter alle Kund*innen einem einzigen Versorger zugeordnet werden und diesen überfordern."

Lichtblick will weiter wachsen – auch anorganisch

Lichtblick ist selbst Grundversorger, allerdings lediglich im Marburger Stadtteil Cappel sowie in der Gemeinde Dobbin-Linstow in Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt zählte das Unternehmen Ende vergangenen Jahres eine Million Energiekundenverträge und damit in etwa so viel wie im Vorjahr.

Ziel sei es jedoch, weiter zu wachsen – auch anorganisch, sagt Adam. "Wir stehen als bundesweit tätiger Wettbewerber bereit, die Versorgung von Kund*innen sicherzustellen, deren Anbieter wie im Fall von Stromio in Schwierigkeiten geraten ist. Das deutsche Grundversorgungssystem behindert jedoch den Wettbewerb um diese Kund*innen." (aba)

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