Gericht: Lieferstopp unzulässig – Gasunternehmen muss Kunden weiter versorgen
Für das Amtsgericht Bottrop liegen steigende Gaspreise im "unternehmerischen Risikobereich". Damit entzieht es der Kündigung der Regionalen Energiewerke die rechtliche Grundlage.
Das Amtsgericht Bottrop (Nordrhein-Westfalen) hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass ein vom Düsseldorfer Gasanbieter Regionale Energiewerke verhängter Belieferungsstopp unzulässig ist.
Laut offiziellem Schreiben, in das die ZfK Einsicht erhielt, wird dem Unternehmen untersagt, die Energielieferung an den Kläger einzustellen. Sollte die Lieferung bereits eingestellt sein, müsse die Versorgung "unverzüglich" wieder aufgenommen werden.
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In