Im Ringen um den Grundversorgerstatus im niedersächsischen Lehrte wird mit harten Bandagen gekämpft. Dazu sollen seit Monaten auch Haustürgeschäfte (Symbolbild) des Eon-Konzerns gehören.

Im Ringen um den Grundversorgerstatus im niedersächsischen Lehrte wird mit harten Bandagen gekämpft. Dazu sollen seit Monaten auch Haustürgeschäfte (Symbolbild) des Eon-Konzerns gehören.

Bild: © Andrey Popov/Adobe.Stock

Die MVV Energie wirft dem Energieversorger Vattenfall Europe Sales GmbH unzulässige Aussagen bei Haustürgeschäften vor. Konkret soll ein Werber von Vattenfall Preissenkungen bei Strom und Gas versprochen und dabei die MVV-Kundendaten des Verbrauchers abgefragt haben, um diese für einen Vertragswechsel zu verwenden, ohne seine Firmenzugehörigkeit offenzulegen. Diesen Fall hat der mehrheitlich kommunale Energieversorger jetzt gerügt und vor dem Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Grundsätzlich sei es nicht zulässig, Verbraucher an der Haus- oder Wohnungstür anzusprechen, ohne bereits zu Beginn mitzuteilen, welchen Zweck der Besuch hat und für welches Unternehmen der Werber tätig ist, heißt es in der Pressemitteilung der MVV Energie. Bei der Gerichtsentscheidung handelt es sich um eine sogenannte Beschlussverfügung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen und daher noch nicht rechtskräftig ist.

Vattenfall: "Werber nicht zweifelsfrei zuzuordnen"

Auf der Grundlage der Angaben der MVV in ihrem Abmahnschreiben sei ieine Klärung des Vorfalls bisher nicht möglich gewesen, teilt auf Anfrage hingegen eine Vattenfallsprecherin mit. "Es gibt für uns kein eindeutiges Indiz, auf dessen Grundlage eine Zuordnung des Werbers zu unserem Unternehmen zweifelsfrei möglich ist", heißt es weiter.  Nach wie vor sei man an der Aufklärung des Vorfalls interessiert, damit unredlich agierende Handelsvertreter zur Rechenschaft gezogen würden. (hoe)

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