"Wir begrüßen, dass die Bundesregierung mit dem jetzt im Bundestag verabschiedeten Kohleausstiegsgesetz ein klares Bekenntnis für den wirtschaftlich nachhaltigen Einstieg in ein klimaneutrales Energiesystem abgegeben hat. Es umfasst Verbesserungen für den Ausbau der grünen Wärme, den MVV bereits seit Jahren konsequent vorantreibt, sowie für die Förderung der klimafreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung", unterstrich ein MVV-Unternehmenssprecher gegenüber der ZfK.
Schon im Februar 2020 integrierte der Regionalversorger das örtliche Müllheizkraftwerk in die Fernwärmeversorgung und erreichte damit eine erneuerbare Quote von 30 Prozent für sein Netz. Bisher deckte das Mannheimer Großkraftwerk GKM als größtes Steinkohlekraftwerk Deutschlands zu 100 Prozent die Fernwärmeversorgung der MVV ab, an welche neben Mannheim, Heidelberg mehrere weitere Kommunen angeschlossen sind.
Mehrere dezentrale Lösungen statt einem zentralen Großkraftwerk
Mit der Einbindung eines Biomasseheizkraftwerks soll die grüne Quote in den kommenden zwei Jahren nochmals um zehn Prozent auf dann 40 Prozent steigen. "Es wird künftig mehrere dezentrale Lösungen für eine klimaneutrale Fernwärmversorgung geben, nicht mehr nur ein zentrales Großkraftwerk", so der MVV-Sprecher. Wichtig sei nun, dass das das im Kohleausstiegsgesetz angekündigte Förderprogramm für klimaneutrale Wärme wie vorgesehen in diesem Jahr komme.
"Von besonderer Bedeutung ist die im Gesetz zugesagte Regelung zur Vermeidung unzumutbarer Härten für junge Steinkohlekraftwerke, die ab 2010 in Betrieb gegangen sind. Sie bekräftigt das gesetzlich festgeschriebene Ziel, dass es nicht zu vorzeitigen Wertberichtigungen kommt. Jetzt muss die Politik das Ihre dazu tun, diesen politischen Willen auch verbindlich in konkreten Regelungen und Programmen umzusetzen", betonte der MVV-Sprecher. Er verwies darauf, dass der jüngste 900 MW Block des GKM erst aus dem Jahr 2015 stammt.
Netzfaktor für die süddeutschen Kraftwerke - Härtefallregelung entscheidend
Die Härtefallregelung sei aufgrund der besonderen Bedeutung der meist jüngeren Steinkohlekraftwerke für die Versorgungssicherheit Baden-Württembergs essenziell. Denn aufgrund dessen sei damit zu rechnen, dass die Kraftwerke trotz der Verlängerung bis zum Jahr 2027 bei den Ausschreibungen und deren Entschädigungszahlungen hinten rausfallen. "Dass sie de facto an den ersten Stilllegungsausschreibungen nicht teilnehmen können und in der Folge dabei durch einen sogenannten Netzfaktor mit einem Malus belastet werden, ist eine aus unserer Sicht unzulässige Diskriminierung gegenüber den übrigen Regionen", so der MVV-Sprecher.
Allerdings fordere man nicht, nun das Gesetz wieder aufzuschnüren bzw. dagegen zu klagen, stellte der Unternehmenssprecher klar. Entscheidend sei nun die verbliebene Zeit bis 2033 zu nutzen, um Alternativen zur Steinkohle, vor allem auch bei der Fernwärmeversorgung, praktisch voranzutreiben. (hcn).



