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Nach Verbraucherkritik: Jezt bezieht MEP Stellung

Nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW prüft der Solaranlagen-Vermieter seine Vertragsbedingungen. Die Kritik an den angeblich zu hohen Mietpreisen und zu hoch angesetzten Eigenverbrauchsquoten weist MEP zurück.
12.03.2018

MEP-Geschäftsführer Konstantin Strasser.

Kunden der MEP Werke zahlen monatelang Miete für eine Solaranlage, die noch gar keinen Strom liefert. Die Kritik der Verbraucherzentrale NRW an den Vertragsmodalitäten des Anbieters zeigt Wirkung. Das auf die Vermietung von komplexen Produkten mit Energiewendecharakter spezialisierte Unternehmen arbeitet seit mehreren Monaten an einer flexibleren Gestaltung des Mietbeginns, teilte MEP in einer Stellungnahme mit. Dies lasse sich aufgrund der Finanzierungsstruktur des Unternehmens aber nicht ohne Weiteres umsetzen. Man habe in der Vergangenheit bereits zahlreiche Schritte unternommen, um die Inbetriebnahme der Solaranlagen zu beschleunigen, sogar zum Messstellenbetreiber habe man sich 2016 zertifizieren lassen", erklärt Geschäftsführer Konstantin Strasser. Dennoch dauere der Inbetriebnahmeprozess bei einigen wenigen Kunden noch zu lange. "Wir nehmen die Situation ernst und arbeiten an einer Lösung im Sinne unserer Kunden", versichert Strasser.

Versäumnisse bei Netzbetreibern

Die Fälligkeit der Mietzahlung beginnt bei MEP ab dem ersten Tag des übernächsten Monats nach erfolgter Montage und Installation. Der Zähleraustausch und die erstmalige Nutzung erfolgten in Absprache mit dem zuständigen Netzbetreiber in der Regel innerhalb von acht bis zwölf Wochen. Im vergangenen Jahr sei es in diesem Ablauf leider zu Verzögerungen gekommen, dadurch habe sich für ein einige Kunden der Zeitraum bis zur Inbetriebnahme verlängert. Gründe hierfür waren einerseits Lieferschwierigkeiten des damaligen Kooperationspartners und Zählerlieferanten, andererseits aber auch nicht eingehaltene Fristen auf Seiten der Netzbetreiber.

Mietpreis umfasst alle Leistungen

Die von den Verbraucherschützern geäußert Kritik an ihrer Preisgestaltung weist MEP hingegen zurück. Der Mietpreis umfasse sämtliche Leistungen von der individuellen Planung und Beratung über die Montage, die Wartung, Service sowie eine
Allianz-All-Risk-Versicherung über die gesamte Mietdauer bis hin zu sämtlichen anfallenden Reparaturarbeiten und Ersatzteilen. Der Kunde erhalte ein Rundum-Paket ohne Zusatzkosten. Bei einem Vergleich verschiedener Anbieter im vergangenen Jahr hingegen hatte die VZ NRW festgestellt, dass bei vielen "dieser auf den ersten Blick günstigeren Anbieter Extrakosten für diverse Leistungen anfallen". Genau dies sei bei MEP nicht der Fall.

Den Wirtschaftlichkeitsberechnungen der MEP liegt eine Strompreisinflation von vier bis sechs Prozent zugrunde. Basis ist die Strompreisentwicklung der vergangenen Jahre, beginnend ab 2004. Auch die Eigenverbrauchsquoten werden in einer Matrix angegeben. Ziel sei es, den Kunden dabei zu unterstützen, seine Eigenverbrauchsquote über die Zeit signifikant zu erhöhen. Die durchschnittliche prognostizierte Eigenverbrauchsquote der Kunden, liege allerdings, anders als kolportiert, zwischen 30 und 40 Prozent und damit in einem absolut realistischen Bereich. (hoe)