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Neue Strafanzeigen gegen vorbestraften Ex-Stadtwerke-Leiter

Wegen Diebstahl und Betrug erwartet den früheren technischen Geschäftsführer der Stadtwerke Brandenburg ein Ermittlungsverfahren, schreibt eine Regionalzeitung.
11.04.2018

Eine Stadtansicht von Brandenburg an der Havel.

In diesem August wäre die Freiheitsstrafe des früheren technischen Geschäftsführers der Stadtwerke Brandenburg/Havel abgelaufen. Doch aufgrund diverser strafbarer Delikte an seinem Arbeitsplatz im Rahmen des offenen Vollzugs droht ihm ein neuerliches Ermittlungsverfahren. Dies berichtet die Brandenburger Lokalausgabe der "Märkischen Oderzeitung".  Vor knapp drei Jahren hatte das Landgericht Potsdam den Mann zu einer Freiheitstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte sich in 74 Fällen der schweren Untreue gegenüber den Stadtwerken Brandenburg schuldig gemacht, zudem wurden ihm gewerbliche Bestechlichkeit in 49 Fällen nachgewiesen. Durch das Verhalten des ehemaligen leitenden Angestellten entstand dem Kommunalversorger ein Schaden von weit mehr als einer Mio. Euro. Nach einem Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal kam er Anfang Februar 2017 in den offenen Vollzug und konnte einer festen Arbeit in einem Sachverständigenbüro für Elektrotechnik nachgehen.

Gutachter bleibt auf Stornokosten für Leasing-Fahrzeug sitzen

Zwei mit dem Vorbestraften bekannte, öffentllich bestellte Gutachter für Elektrotechni, A. aus Berlin und K. aus dem nördlichen Schwarzwald, hatten Freigangslockerungen für den Häftling erwirkt, so durfte er im offenen Vollzug mit dem Auto zur Arbeit fahren. Die beiden Männer wollten dem Vorbestraften beim Aufbau einer neuen beruflichen Existenz helfen. Doch das Vorhaben scheiterte, zu Ostern wurde das Arbeitsverhältnis mit dem früheren Kommunalmanager gekündigt. Er soll unter anderem seinen Auftraggeber K. bestohlen sowie komplette Adressen-, Kunden- und Projektlisten illegal heruntergeladen und sich mit den gestohlenen Firmendaten heimlich bei einem dritten Sachverständigen beworben haben. Hinzukommen Verstöße gegen Freigang-Auflagen. Der Berliner A. hat nach eigenen Angaben dem "Freigänger" sogar einen nagelneuen Audi A4 nebst Messgeräten und Ausrüstung für den neuen Mitarbeiter bestellt, die Leasing-Stornokosten in Höhe von 9000 Euro muss er nun selber tragen.