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Neukundenboni: Schlappe für BEV-Insolvenzverwalter

Neukundenboni müssen auch bei einer Vertragsdauer von unter einem Jahr ausgezahlt werden, entscheidet das OLG München. Der Insolvenzverwalter will nun in Revision gehen.
21.07.2020

Axel W. Bierbach ist Insolvenzverwalter der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV).

Der Insolvenzverwalter des Energieanbieters Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) hat vor Gericht eine Schlappe im Streit um den Umgang mit Neukundenboni erlitten. Das Oberlandesgericht München entschied in einer Musterfeststellungsklage zugunsten des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Demnach müssen Neukundenboni auch dann ausgezahlt werden, wenn die eigentlich vorgesehene Vertragsdauer von mindestens einem Jahr durch die Insolvenz mit hunderttausenden betroffenen Kunden nicht erreicht wurde. Zudem sollen sie mit Forderungen der Bayerischen…

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