Im Zusammenhang mit den laufenden Prüfverfahren des Bundeskartellamtes gegen Fernwärmeversorger sieht der Branchenverband AGFW die Branche in der medialen Berichterstattung zu unrecht unter einen allgemeinen Generalverdacht gestellt. Es geht dabei um den Vorwurf, dass Fernwärmelieferanten die Preisbremsengesetze missbräuchlich für deutliche Preiserhöhungen missbraucht zu haben.
"Gerade in Bezug auf geltende Preisänderungsklauseln, die explizit im Rahmen des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes berücksichtigt werden, muss aus unserer Sicht genau hingeschaut werden", sagt Norman Fricke, Bereichsleiter Recht & Europa beim AGFW, in einer Pressemitteilung.
Bei Erlass der Preisbremsenregelung sei es dem Gesetzgeber nämlich durchaus bewusst gewesen, dass sich Fernwärmepreise vertragsgemäß und in vereinbartem Turnus auf Grundlage von Preisänderungsklauseln ändern können, so Fricke.
Grundlage für Preisänderungen ist die AVBFernwärmeV
"Dieser Mechanismus macht es möglich, die Preise an die jeweils aktuelle Marktsituation anzupassen. In früheren Jahren profitierten Fernwärme-Kunden dadurch auch von sinkenden Preisen".
Die Anforderungen an solche Preisänderungsklauseln werden in einem anderen Gesetz, der AVBFernwärmeV, geregelt. Daher könne es sachlich gerechtfertigt sein, wenn die beobachte Preisänderung auf Grundlage einer Preisänderungsklausel erfolgt ist. Das werde auch im Preisbremsengesetz für Fernwärmeverträge eigens klargestellt.
"Mit anderen Worten: Hat der Fernwärmeversorger die Preise wegen einer in Einklang der AVBFernwärmeV stehenden Preisänderungsklausel geändert, schließt dies den Verdacht aus, die Preisbremse missbräuchlich ausgenutzt zu haben", so Fricke weiter.
Bundeskartellamt prüft Preisgestaltung bei über 100 Wärmenetzen
Die beispielsweise in der Kritik stehende Preisgleitklausel für Fernwärmepreise der Wuppertaler Stadtwerke etwa stammt aus dem Jahr 2018, die letzte Preispassung auf Basis der Klausel erfolgte laut WSW vertragsgemäß im Januar 2023. Diese führte zu einer Erhöhung des Arbeitspreises auf 46,35 Cent brutto pro kWh. 9,5 Cent davon zahlt der Kunde, den Rest übernimmt für 80 Prozent des Verbrauchs rückwirkend zum 1. Januar der Staat.
Das Bundeskartellamt hatte in der vergangenen Woche bekannt gemacht, dass es Auffälligkeiten bei der Preisgestaltung in über 100 Wärmenetzen nachgehen wolle (wir berichteten). Davon betroffen sind zahlreiche Regionalversorger und Stadtwerke, aber auch industrielle Anbieter.
"Prüfung ist wichtig, damit einzelne Unternehmen die Krise nicht ausnutzen"
Derzeit prüfe das Bundeskartellamt mit einem auf Fernwärmeverträge zugeschnitten Fragebogen, ob die als auffällig identifizierten Unternehmen ihre Preisbestandteile, also Arbeitspreis und Grundpreis, im Wege von Preisänderungsklauseln angepasst haben, so der AGFW weiter. Damit trage die Behörde ausdrücklich der Bedeutung von Fernwärme-Preisänderungsklauseln Rechnung. Der Fragebogen gehe nicht an die gesamte Branche, sondern lediglich an ausgewählte Versorger.
Die Fernwärmebranche habe in den vergangenen Wochen mit großem personellem Einsatz und erheblichem Aufwand die Wärmepreisbremse umgesetzt. Nun pürfe das Bundeskartellamt auftragsgemäß, ob dabei alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sei es Gas- und Wärmelieferanten untersagt, ihre Preise so zu gestalten, dass die Preisbremsenregelungen missbräuchlich ausgenutzt werden. "Das ist wichtig, damit nicht einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen". (hoe)
