Die dem BSI zustehende Kompetenz, Technische Richtlinien entsprechend dem technischen Fortschritt abzuändern, gehe nicht so weit, dadurch gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen zu unterschreiten, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die dem BSI zustehende Kompetenz, Technische Richtlinien entsprechend dem technischen Fortschritt abzuändern, gehe nicht so weit, dadurch gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen zu unterschreiten, heißt es in der Urteilsbegründung.

Bild © New Africa/AdobeStock

Im Prozess um betrügerische Windkraftgeschäfte am Osnabrücker Landgericht haben Staatsanwaltschaft und die meisten Verteidiger eine Woche nach dem Urteil Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft habe gegen die Urteile gegen alle fünf Angeklagten Rechtsmittel eingelegt; seitens der Verteidiger sei gegen die Urteile von vier Angeklagten Revision beantragt worden, sagte am Donnerstag ein Sprecher des Landgerichts. Zuerst hatte die «Neue Osnabrücker Zeitung» darüber berichtet.

In dem Verfahren ging es um die Vermarktung frei erfundener Windkraftprojekte an ausländische Energiekonzerne. Der Schaden lag bei rund zehn Millionen Euro. Ein 32 Jahre alter früherer Geschäftsmann muss laut dem Urteil für 7 Jahre und 6 Monate in Haft, sein 65 Jahre alter Geschäftspartner und Mitgeschäftsführer für 7 Jahre. Gegen drei weitere Angeklagte - Bruder, Schwester und Mutter des 32-Jährigen - wurden Freiheitsstrafen wegen Beihilfe zwischen 3 Jahren und 3 Jahren und 7 Monaten verhängt (Az.: 2 KLs 1/21). Der Bundesgerichtshof muss nun die schriftlichen Urteilsbegründungen auf Rechtsfehler untersuchen.

Darum geht es

Ein knappes Jahr nach der Festnahme hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen den mutmaßlichen Täter, den emsländischen Windkraftunternehmer Hendrik Holt, Anklage wegen Betruges erhoben (wie ZfK berichtete). Die Windparks seien «Potemkinsche Dörfer» gewesen, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Um deren Existenz vorzutäuschen, sollen die Angeklagten Dutzende Verträge über die Nutzung von Flächen oder Unterstützungsschreiben von Gemeinden gefälscht haben. Sie hätten die falschen Urkunden in virtuelle Datenräume eingestellt, in denen sich die Kunden über den vermeintlichen Fortschritt informieren konnten. Allein für das Geschäft mit dem tschechischen Partner habe die Staatsanwaltschaft mehr als 200 mutmaßlich gefälschte Dokumente aufgelistet (wie ZfK berichtete). (dpa/gun)

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