Revisionen im Windkraft-Betrugsprozess beantragt

Der Bundesgerichtshof muss nun die schriftlichen Urteilsbegründungen auf Rechtsfehler untersuchen.
Im Prozess um betrügerische Windkraftgeschäfte am Osnabrücker Landgericht haben Staatsanwaltschaft und die meisten Verteidiger eine Woche nach dem Urteil Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft habe gegen die Urteile gegen alle fünf Angeklagten Rechtsmittel eingelegt; seitens der Verteidiger sei gegen die Urteile von vier Angeklagten Revision beantragt worden, sagte am Donnerstag ein Sprecher des Landgerichts. Zuerst hatte die «Neue Osnabrücker Zeitung» darüber berichtet.
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