Eine bessere Handelsliquidität und eine stärkere Corporate Governance – das verspricht sich der Energiekonzern RWE von der geplanten Umwandlung der 39 Mio. stimmrechtslosen Vorzugs- in Stammaktien. Damit wäre künftig jede Aktie des Unternehmens stimmberechtigt. Laut RWE-Finanzvorstand Markus Krebber ist das mittlerweile Standard an den internationalen Kapitalmärkten. Dieser Satzungsänderung müssen die beiden Aktionärsgruppen in der Hauptversammlung am 3. Mai kommenden Jahres noch zustimmen. "Unser Anteil würde dadurch zwar verwässert. Es handelt sich aber um einen längst überfälligen Schritt, der aus unserer Sicht kein Problem darstellt", kommentierte Guntram Pehlke, der Chef der Dortmunder Stadtwerke (DSW21) auf ZfK-Anfrage. Die Stadtwerke halten 23,6 Mio. RWE-Aktien (in Form von stimmberechtigten Stammaktien), das entspricht rund 3,8 Prozent aller Anteile. Die DSW21 sind damit größter kommunaler Einzelaktionär des DAX-Konzerns.
Aufgabe des Dividendenvorzugs
Zum Vergleich: Das anteilige Grundkapital von RWE umfasst 614,7 Mio. Aktien, davon sind bisher knapp 94 Prozent Stamm- und gut sechs Prozent Vorzugsaktien (Vorzüge). Die Vorzüge sollen im Verhältnis 1:1 ohne Zuzahlung in stimmberechtigte Stammaktien umgewandelt werden. Für den Erhalt des Stimmrechts müssen die Vorzugaktionäre ihren Dividendenvorzug aufgeben. Die Vorzugsaktionäre werden ihre Entscheidung darüber in einer gesonderten Versammlung im Anschluss an die Hauptversammlung treffen.
Die geplante Vereinheitlichung der Aktiengattungen hat weder Einfluss auf die Hähe des Eigenkapitals noch auf das anteilige Grundkapital. Laut Pressemitteilung stehen auch keine Kursdifferenzen zwischen Vorzügen und Stämmen der Umwandlung entgegen. Die Stämme notierten mit Xetra-Schlusskurs vom vergangenen Mittwoch (12. Dezember) um 3,01 Euro über den Vorzügen. Die Differenz gegenüber dem Jahresdurchschnitt 2016 (3,34 Euro) und 2017 (4,36 Euro) hat sich damit deutlich verringert. (hoe)



