Aktivisten stellen im Hambacher Forst vor einer Polizeikette Kerzen auf. Während der großen Räumungsaktion im rheinischen Braunkohlerevier Hambacher Forst ist ein Journalist aus einem Baumhaus abgestürzt und hat tödliche Verletzungen erlitten.

Aktivisten stellen im Hambacher Forst vor einer Polizeikette Kerzen auf. Während der großen Räumungsaktion im rheinischen Braunkohlerevier Hambacher Forst ist ein Journalist aus einem Baumhaus abgestürzt und hat tödliche Verletzungen erlitten.

Bild: © Oliver Berg/dpa

Durch die Besetzung von Braunkohle-Tagebauen, Gleisanlagen und Baggern seien RWE Schäden entstanden, die den Betrag rechtfertigten, heiße es in einem Anwaltsschreiben an den Sprecher. Er habe durch seine öffentlichen Aufrufe dazu angestiftet und Beihilfe geleistet. Der 24-jährige Student soll zudem gegen eine von ihm abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen haben. RWE gab auf Anfrage am Dienstag zunächst keine Stellungnahme dazu ab. Man prüfe, ob man sich zu einem späteren Zeitpunkt dazu äußere.

"Ende Gelände" bestätigte, dass ihr Sprecher zu "zivilem Ungehorsam" gegen den Kohleabbau angesichts der Klimakrise aufgerufen habe. Es handele sich beim Vorgehen von RWE dennoch um einen Angriff auf die Meinungsfreiheit.

"Immer drastischere Drohgebärden"

"RWE greift Grundrechte an, um Kritiker mundtot zu machen. Mein Fall ist nur die Spitze des Eisberges", erklärte der Betroffene am Dienstag. Auch Umsiedlungsunwillige im Braunkohlerevier und andere engagierte Menschen würden systematisch unter Druck gesetzt.

"In letzter Zeit greift RWE zu immer drastischeren Drohgebärden, um ihr fossiles Geschäftsmodell zu schützen", sagte Thorsten Deppner, Rechtsanwalt des Studenten. RWE hatte im Mai Pressesprecherin Kathrin Henneberger Hausverbot für die Betriebsanlagen erteilt und sie aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

RWE: Wir akzeptieren Pressefreiheit und Demonstrationsrecht

RWE akzeptiere das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das Demonstrationsrecht, hatte ein Konzernsprecher damals betont. Daraus resultiere aber keine Befugnis, widerrechtliche Angriffe auf grundrechtlich geschützte Güter wie Eigentum, Besitz und Gewerbebetrieb zu legitimieren. (dpa/bh)

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