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Saarbrücken: Unregelmäßigkeiten beim VSD werfen auch andernorts Fragen auf

Der ehemalige Vorsitzende des VSD Saarbrücken soll über fingierte Sterbefälle 108 000 Euro ergaunert haben. Das berichtet die Saarbrücker Zeitung. Das Land hat einen Sonderbeauftragten eingesetzt.
08.10.2018

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Ein gravierender Verdachtsfall wegen möglicher Untreue sorgt im Saarland für Aufregung. Beim „Versicherungsverein der Mitarbeiter der Stadtwerke Saarbrücken und des öffentlichen Dienstes im Saarland“ (VSD) soll, so berichtet die Saarbrücker Zeitung, der ehemalige Vorsitzende Sterbefälle fingiert haben. Die vertragsmäßig für einen solchen Fall fälligen Zahlungen, etwa 108 000 Euro, soll er in die eigene Tasche gesteckt haben.

Der ehemalige Amtsträger ist wegen seines hohen Alters und auch wegen einer Erkrankung nicht verhandlungsfähig. Die Staatsanwaltschaft strebt nun an, den „Schadensbetrag“ durch ein sogenanntes „selbstständiges Einziehungsverfahren“ abzuschöpfen. So bedrückend dieser Fall auch ist – die Saarbrücker Zeitung stellt die weitergehende Frage, was mit Vereinen geschieht, die durch kriminelles Verhalten einzelner Funktionsträger in Schieflage kommen. Denn die Mitglieder solcher Vereine können in aller Regel für derartiges Fehlverhalten gar nichts.

Der Kassenbericht ging ohne Belege durch

Im Fall des Saarbrücker VSD geht es um ein Vermögen von 4,7 Millionen Euro und rund 2500 Mitglieder, die nun vor einem Scherbenhaufen stehen, denn der Imageverlust ist immens. Die Aufsicht hat das Wirtschaftsministerium. Dieses hat nun einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Das kann geschehen, wenn Geschäftsleiter oder Mitglieder des Aufsichtsrats die an sie gestellte Anforderungen nicht mehr erfüllen oder zum Beispiel auch ein „Fehlverhalten von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern“ vorliegt.

Pikant am Fall des VSD ist, dass ein Bericht der Kassenprüfung für 2016, der der Saarbrücker Zeitung auch vorliegt, zwar von den Prüfern unterschrieben wurde, aber mit der Anmerkung, dass man erst 2017 zuständig gewesen sei und keine Möglichkeit zur Kontrolle der Rechnungsbelege gehabt habe. Für 2016 ist demnach keine rechtlich verbindliche Kassenprüfung erfolgt. Für hochgezogene Augenbrauen sorgt auch die Information, auch der Sonderbeauftragte habe keinen Einspruch erhoben.

Viele kommunale Unternehmen könnten betroffen sein

Nun hat sich das Wirtschaftsministerium in Saarbrücken zu Wort gemeldet. Das Erstellen des Jahresabschlusses 2016 sei extern vergeben worden. Einen Einwand gegen besagte Art der Kassenprüfung sei nicht erhoben worden, weil die Kapitalanlagen sowie die Ausgaben vom Sonderbeauftragten „auf ihre Plausibilität hin geprüft und für plausibel befunden“ worden seien. Daher habe es für ihn keine Notwendigkeit gegeben, in die vereinsinterne Entscheidung einzugreifen, durch den der Jahresabschluss „ohne weitere interne Belegprüfung“ freigegeben wurde.

So blicken nun die Vorstände und ihre aufsichtführenden Institutionen gespannt nach Saarbrücken. Sollten dort zur Schadensbehebung Gelder mittels des „selbstständiges Einziehungsverfahren“ abgeschöpft werden, würde dies nicht nur die Schwere des dort vorgefundenen Rechtsbruches belegen, sondern auch die Notwendigkeit für Veränderungen in den Strukturen so mancher Versicherungskasse in kommunalen Unternehmen landauf, landab offenlegen. (sig)