Stadtwerke Leer sollen zum Eigenbetrieb werden
Die Stadtwerke Leer waren bisher in einer eigenständigen Organisationsform als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) organisiert. Nun sollen sie zum kommunalen Eigentrieb umgewandelt werden. Nötig sei dieser Schritt wegen einer Änderung im Paragrafen 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG), wie das kommunale Unternehmen erklärt.
Denn durch diese Gesetzesänderung müssten Leistungen der Stadtwerke für die Stadt Leer (Ostfriesland) künftig versteuert werden. Die Umsatzsteuer entfällt dann für alle Leistungen, die auch private Unternehmen erbringen könnten. Hintergrund dafür ist eine EU-Richtlinie, die…
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