Das Verwaltungsgebäude der Steag in Essen.

Das Verwaltungsgebäude der Steag in Essen.

Bild: © Steag

Der Kraftwerksbetreiber Steag will die von Bundestag und Bundsrat verabschiedeten Beschlüsse zum Kohleausstieg nicht hinnehmen und prüft deshalb rechtliche Schritte. Eine Entscheidung könnte Beobachtern zufolge schon in den kommenden Wochen fallen. Grund ist der gefundene Kompromiss für junge Steinkohlekraftwerke, die nach dem Jahr 2010 ans Netz gegangen sind. Die im Gesetzespaket enthaltene Lösung führe nicht zu einer "klaren und verbindlichen Regelung", im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz sei "lediglich eine vage Härtefallregelung angedeutet", erklärte am Freitag der Vorsitzende der Steag-Geschäftsführung, Joachim Rumstadt.

"Die angekündigte Lösung für die ‚jungen‘ Steinkohlekraftwerke bleibt damit Stückwerk. Vor allem ist zu kritisieren, dass die Entscheidung über das weitere Schicksal dieser Anlagen damit lediglich vertagt wurde, ohne klare Regelungen zu treffen, an die auch künftige Regierungen gebunden wären", erklärte Rumstadt. Dies mache weitere Auseinandersetzungen in dieser Frage in den kommenden Jahren sehr wahrscheinlich, anstatt für von erhofften Rechtsfrieden zu sorgen.

"Grundprobleme des Gesetzes nicht geheilt"

Steag ist in der Streitfrage um Kompensationen für junge Steinkohleblöcke mit seinem Block 10 des Kraftwerks Duisburg-Walsum betroffen. Der 775-MW-Block startete Ende 2013 nach mehreren Bauverzögerungen in den kommerziellen Betrieb. Das Investitionsvolumen betrug am Ende 1,1 Milliarden Euro.     

Insgesamt zeigt sich, dass die punktuellen Verbesserungen "die Grundprobleme des Gesetzes nicht geheilt haben", teilte der Essener Kraftwerksbetreiber mit. Dazu zähle insbesondere die von Beginn an breit kritisierte fundamentale Ungleichbehandlung von Braun- und Steinkohlekraftwerken. Hier stünden weiterhin verbindliche Zeitpläne und feste Entschädigungssummen für die Braunkohle schwer kalkulierbaren Stilllegungsauktionen mit ungewissem Ausgang für die Steinkohle gegenüber.

Rumstadt: Auktionen sind üblicherweise freiwillig

"Damit bleibt die sachlich nicht zu begründende Ungleichbehandlung von Braun- und Steinkohle unverändert bestehen", sagte Rumstadt. Aus dem grundsätzlichen Festhalten des Gesetzgebers am Auktionsmodell mit Stilllegungsandrohung ergäbe sich ein Zwang, daran teilzunehmen. "Dies widerspricht meinem Verständnis einer Auktion, die üblicherweise freiwillig ist", so der Steag-Chef. "Das vorliegende Gesetz ist kein großer Wurf“, bekräftigt Joachim Rumstadt. „Es wird der gesellschaftlichen Relevanz des Jahrhundertprojekts Kohleausstieg nicht gerecht."

Der Hauptkritikpunkt vor allem kommunaler Kraftwerksbetreiber in den vergangenen Monaten war, dass nach den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung Steinkohlekraftwerke ab dem Jahr 2027 entschädigungslos abgeschaltet werden sollten. Damit drohten massive Abschreibungen.  

Evaluierungen in den Jahren 2022, 2026 und 2029

Die Einigung der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass bei Evaluierungen zum Kohleausstieg in den Jahren 2022, 2026 und 2029 geprüft werden soll, ob für Steinkohleanlagen, die seit 2010 in Betrieb sind, eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens erforderlich ist. Eine Härtefallregelung soll für junge Steinkohleanlagen gelten, die bis zu den Zeitpunkten der Evaluierungen weder eine Entschädigung im Wege der Ausschreibung erhalten haben noch Förderprogramme zur Umrüstung nutzen konnten. (hil)  

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