Im Gegensatz zur Essener Steag beurteilen EnBW, MVV und Grosskraftwerk Mannheim die beschlossenen Nachbesserungen beim Steinkohleausstieg überwiegend positiv.
"Die EnBW begrüßt, dass es mit der Verabschiedung des Gesetzespakets eine sichere, planbare Grundlage für den Kohleausstieg in Deutschland gibt", so Konzernsprecher Hans-Jörg Groscurth. Man trage die jetzt getroffenen Regelungen insgesamt mit.
Bedingungen verbessert
Durch die kurzfristig beschlossenen Änderungen zum ursprünglichen Gesetzesentwurf hätten sich die Bedingungen für eine gesicherte, klimafreundliche und für die Verbraucher bezahlbare Strom- und Wärmeversorgung im Süden Deutschlands verbessert, so Groscurth.
"Wir begrüßen, dass es auf den letzten Metern noch einige wichtige Veränderungen gab", sagt auch Thomas Schmidt, Sprecher des Grosskraftwerks Mannheim AG (GKM). Die EnBW halten zu 32 Prozent, die MVV zu 28 Prozent und RWE zu 40 Prozent Anteile an dem GKM.
Netzfaktor mit Malus verringert Aussichten auf Zuschläge
Von zentraler Bedeutung sei allerdings die gesetzlich festgeschriebene Härtefallregelung, betonen die baden-württembergischen Kraftwerksbetreiber. Denn trotz der zeitlichen Verlängerung der Ausschreibungsfristen sei damit zu rechnen, dass die Steinkohlekraftwerke im Land aus der Entschädigungsregelung der Stilllegungs-Ausschreibungen herausfallen.
Denn sie werden von der Bundesnetzagentur bisher größtenteils als systemrelevant für die Versorgung im Land eingestuft. Deshalb werden sie durch einen sogenannten Netzfaktor mit einem Malus belastet, "der die Aussichten auf Zuschläge erheblich verringert", so Groscurth.
Härtefallregelung konkretisieren
Nun müsse es darum gehen, die Härtefallregelung so konkretisieren, dass es für die baden-württembergischen Steinkohlekraftwerksbetreiber nicht zu vorzeitigen Wertberichtigungen komme, unterstreicht ein MVV-Unternehmenssprecher.
Belastbare Aussagen zur Zukunft der einzelnen Kraftwerksstandorte in Baden-Württemberg könne man erst nach Prüfung aller Details sowie nach Ausgestaltung der gesetzlich vorgesehenen Förderrichtlinie für grüne Wärme durch das Bundeswirtschaftsministerium treffen, betonte Groscurth.
Kritik an Ausschluss aus KWK-Bonus für elektrische Wärmeerzeuger
Nach wie vor kritisch zu sehen sei jedoch der Ausschluss süddeutscher Standorte aus dem neuen KWK-Bonus für elektrische Wärmeerzeuger, beispielsweise für Großwärmepumpen, unterstrich Groscurth.
Auch die zeitliche Degression beim Kohleersatzbonus berge Unsicherheiten, da auf Ebene der Ferngasnetzbetreiber die für den Umbau des GKM erforderliche Infrastruktur erst noch zu schaffen sei, ergänzt Schmidt. (hcn)



