Eigentlich sind die Vorgaben eindeutig. Wer in Deutschland Strom oder Gas verkauft, muss seine Geschäftszahlen im Bundesanzeiger offenlegen. Prinzipiell haben Unternehmen vom Abschlussstichtag an ein Jahr Zeit, um ihren Bericht einzureichen.
"Die Einreichungsfrist ist nicht verlängerbar", schreibt das Bundesjustizministerium, wobei die Wörter "nicht" und "verlängerbar" extra gefettet sind. Ansonsten wird in der Regel ein Ordnungsgeld fällig.
Extraenergie: Letzter Geschäftsbericht aus Vor-Krisen-Zeit
Wer sich im Bundesanzeiger nach den jüngsten Zahlen des Energieversorgers Extraenergie erkundigen will, sucht jedoch für die Jahre 2021 und 2022 vergeblich. Der letzte einsehbare Geschäftsbericht stammt aus dem Jahr 2020 – also aus der Zeit vor Beginn der Energiekrise.
Die Umsatzerlöse des Versorgers beliefen sich damals auf 163 Millionen Euro. Der Überschuss betrug 2,5 Millionen Euro.
Extraenergie bricht Preisgarantien
Extraenergie geriet in der Energiekrise in die Schlagzeilen, als es im Sommer 2022 inmitten rasant steigender Strom- und Gasgroßhandelspreise Preisgarantien brach und Endkundenpreise deutlich erhöhte. (Die ZfK berichtete.)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte einige Monate später, dass dieses Vorgehen rechtswidrig gewesen sei. Im Dezember gab der Bundesverband der Verbraucherzentralen bekannt, eine Sammelklage gegen Extraenergie eingereicht zu haben. (Die ZfK berichtete.)
Ordnungsgeldandrohungen und -festsetzungen
Auf eine frühere ZfK-Anfrage hin antwortete der zuständige Bundesanzeiger-Verlag, dass er dem Bundesjustizministerium Extraenergie bereits für das Geschäftsjahr 2021, das abweichend am 30. September 2021 endet, gemeldet habe. "Alle weiteren Schritte obliegen dem Bundesamt für Justiz."
Das Bundesjustizministerium antwortete auf ZfK-Anfrage nur allgemein. "Sofern das Unternehmen der Aufforderung nicht nachkommt oder die Unterlassung nicht mittels Einspruchs rechtfertigt, wird das Ordnungsgeld festgesetzt", teilte eine Sprecherin mit. "Bei fortgesetzter Weigerung werden die Ordnungsgeldandrohungen sowie Ordnungsgeldfestsetzungen so lange wiederholt und hinsichtlich der Ordnungsgeldhöhe gesteigert, bis das Unternehmen seine Offenlegungspflicht für das jeweilige Geschäftsjahr erfüllt hat."
Stromio verzichtet auf Offenlegung
Etwas kniffliger ist die Lage bei den Versorgern Stromio und Gas.de, die im Dezember 2021 inmitten sprunghaft steigender Strom- und Gasgroßhandelspreise die Belieferung ihrer Kunden abrupt einstellten. Nach Branchenschätzungen waren insgesamt hunderttausende Kunden betroffen.
Die Firmen hätten auf Offenlegung und Prüfung des Jahresabschlusses 2021 verzichtet, heißt es jeweils. Stattdessen würden die Jahresabschlüsse im Konzernabschluss des Mutterkonzerns konsolidiert.
Von Monheim nach Kaarst
Der Stromio- und Gas.de-Mutterkonzern ist die Universal Utility International GmbH & Co. KG mit Sitz in Monheim am Rhein (Nordrhein-Westfalen). Doch auch für dieses Unternehmen liegen bislang keine Geschäftszahlen für die Jahre 2021 und 2022 vor.
Denn die Universal Utility International verzichtet ebenso auf die Offenlegung ihres Jahresabschlusses, wie zuletzt aus einem Bundesanzeigereintrag vom 10. Februar 2023 hervorgeht. Schließlich werde das Ergebnis in den Konzernabschluss der Universal Utility International GmbH & Co. KG mit Sitz in Kaarst (ebenfalls Nordrhein-Westfalen) einbezogen.
Justizministerium äußert sich nur allgemein
Und wie fällt letzterer Konzernabschluss für die Jahre 2021 und 2022 aus? Dazu ist im Bundesanzeiger bislang nichts zu finden.
Auch zu Stromio und Gas.de wollte sich das Bundesjustizministerium nicht äußern. "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass weitergehende Auskünfte, insbesondere zum Stand und Inhalt der möglichen jeweiligen Ordnungsgeldverfahren, nur an die Betroffenen gegeben werden", teilte eine Sprecherin mit.
Voxenergie und Primastrom mit Millionengewinnen
Ihre Energiekrisen-Geschäftsberichte sehr wohl vorgelegt haben übrigens die beiden in Berlin ansässigen Discounteranbieter Voxenergie und Primastrom, die zur Primaholding gehören. Sie waren wegen umstrittener Praktiken ins Visier von Bundesnetzagentur und Verbraucherzentralen geraten.
Beide Unternehmen schlossen das am 30. Juni 2022 beendete Geschäftsjahr mit Millionengewinnen ab. (Die ZfK berichtete.)
Rückstellungen in Millionenhöhe
Ein interessantes Detail dabei: Beide Discounter hatten zur Absicherung von Risiken aus laufenden Rechtsstreitigkeiten hohe Rückstellungen von 7,5 respektive 6,6 Millionen Euro gebildet.
"Die Notwendigkeit dieser Rückstellung hat sich vor allem durch die geänderte Marktsituation mit höheren Volatilitäten und neuen, bisher nicht geklärten rechtlichen Rahmenbedingungen, ergeben", heißt es dazu beispielsweise in der im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanz von Primastrom. (aba)
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