Zwei Jahre nach Lieferstopp: Stromio-Zahlen weiter nicht im Bundesanzeiger
Damit bleibt offen, wie sich der umstrittene Stromversorger im Energiekrisenjahr 2021 wirtschaftlich geschlagen hat. Selbes gilt für Extraenergie. Mehr Einblick gewähren zwei Berliner Discounter.
Eigentlich sind die Vorgaben eindeutig. Wer in Deutschland Strom oder Gas verkauft, muss seine Geschäftszahlen im Bundesanzeiger offenlegen. Prinzipiell haben Unternehmen vom Abschlussstichtag an ein Jahr Zeit, um ihren Bericht einzureichen.
"Die Einreichungsfrist ist nicht verlängerbar", schreibt das Bundesjustizministerium, wobei die Wörter "nicht" und "verlängerbar" extra gefettet sind. Ansonsten wird in der Regel ein Ordnungsgeld fällig.
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