Das drehende Logo der Stadtwerke Bielefeld auf dem Gebäude der Zentrale

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Bild: © Gayer Fotodesign

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bielefeld hat nach umfangreicher Prüfung eine zivilrechtliche Klage gegen den ehemaligen Geschäftsführer Wolfgang Brinkmann eingereicht. Das Kontrollgremium fordert von dem früheren Stadtwerkechef den Ersatz entstandener Vermögensschäden in Höhe von 3,8 Mio. Euro. Im Kern gehe es dabei "um den Ersatz der zu hohen Vergütung des früheren Betriebsratsvorsitzenden Wolfgang Gottschlich im Zeitraum von 2005 bis 2015", heißt es in der Pressemitteilung.

Im Mai vergangenen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld Anklage gegen Brinkmann wegen des Verdachts auf Untreue in elf Fällen und Betrugs in einem Fall erhoben, dem ehemaligen Betriebsrat Gottschlich wird Beihilfe vorgeworfen. Den Vorwurf der Untreue sieht das Landgericht Bielefeld mittlerweile als entkräftet an, die Staatsanwaltschaft kann dagegen aber noch Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen. Gesichert ist: Brinkmann kann in diesem Verfahren noch wegen Betrugs angeklagt werden.

Stadtwerke-Ansprüche schützen

Vollständig zu trennen davon ist die jetzt erfolgte Klageerhebung der Stadtwerke Bielefeld. Diese ist unabhängig "von der Entscheidung des Landgerichts Bielefeld, den Strafprozess gegenüber dem ehemaligen Stadtwerke-Geschäftsführer Wolfgang Brinkmann und dem ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden Wolfgang Gottschlich zu eröffnen", betont der Aufsichtsrat der Stadtwerke. Das Aufsichtsgremium begründet den Schritt mit der besonderen Verantwortung, die Ansprüche der Stadtwerke Bielefeld und damit öffentiches Vermögen zu schützen. Man habe dafür Sorge zu tragen, dass ein entstandener Schaden ausgeglichen werde.

Bei einem Schadenersatzanspruch gegen einen ehemaligen Stadtwerke-Geschäftsführer trete grundsätzlich die Versicherung ein, heißt es weiter. Entsprechende Vergleichsverhandlungen seien aber bislang ohne Erfolg geblieben. Deshalb schlage der Aufsichtsrat nun den Rechtsweg ein. "Aufgrund der unzutreffenden buchhalterischen Behandlung der Zahlungen an den Betriebsrat war es steuerrechtlich notwendig umfangreiche Berichtigungserklärungen für die betrefffenden Zeiträume zu erarbeiten", teilt das Kontrollgremium mit. 

Sehr aufwendige Aufarbeitung

Die Komplexität des Sachverhalts und der lange Untersuchungszeitraum machten die Aufarbeitung sehr aufwendig. Mittlerweile habe man die steuerrechtlich notwendigen Schritte gemeinsam mit den Finanzbehörden abschließen können. Der in diesem Zusammenhang entstandene Schaden, inklusive der notwendigen Steuerberatungskosten, könne jetzt überwiegend beziffert werden und werde ebenfalls geltend gemacht. Der SPD-Lokalpolitiker Wolfang Brinkmann war von Juni 1995 bis April 2014 einer der beiden Geschäftsführer der Stadtwerke Bielefeld. (hoe)

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