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Tarifvertrag für Innogy-Integration regelt Vorruhestand und Abfindungen

Die Tarifparteien haben sich auf die Rahmenbedingungen für die Innogy-Übernahme durch Eon geeinigt. Es wurde ein "hohes Absicherungsniveau" vereinbart.
30.05.2019

Die Arbeitgeberverbände sowie die Gewerkschaften Verdi und IGBCE haben sich auf einen umfassenden Tarifvertrag "Zukunft und Beschäftigungssicherung" für die Beschäftigten von Innogy und Eon in der künftigen, geplanten neuen Eon in Deutschland verständigt. Die Einigung sei ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der im Mai 2018 zwischen Unternehmen und Gewerkschaften vereinbarten "Tarifpolitischen Grundsatzerklärung" zur geplanten Transaktion zwischen Eon und RWE, wie Innogy mitteilte.

Sie umfasse unter anderem Regelungen zu "attraktiven Abfindungszahlungen für freiwillig ausscheidende Beschäftigte, Regelungen für einen Vorruhestand sowie die Möglichkeit zum Wechsel in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft".

Abfindung von 54 Monatsgehältern möglich

Der Tarifvertrag steht den Angaben zufolge unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Freigabe der geplanten Transaktion und wird erst nach dem Vollzug der Transaktion wirksam werden. Geregelt wird vor allem, wie der geplante Abbau von bis zu 5.000 Stellen erfolgen soll. 

Nach Informationen der "Rheinischen Post" bietet Eon Mitarbeitern, die freiwillig gehen, eine Abfindung von 1,3 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr an sowie eine Sprinterprämie von 0,5 Monatsgehältern. Das gehe aus einer Tarifinfo der IG BCE hervor, die der Zeitung vorliegt. Wer etwa 30 Jahre bei Eon war, könne damit auf 54 Monatsgehälter an Abfindung kommen.

Eon-Beschäftigungsgesellschaft wird fortgeführt

Zudem biete der Konzern Vorruhestand und Altersteilzeit für die Jahrgänge 1963 und älter an. Als drittes Element werde die Eon-Beschäftigungsgesellschaft "Prospekt" fortgeführt, die Mitarbeiter vermitteln soll, deren Arbeitsplatz wegfällt. "Eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mit einer Verweildauer von bis zu 40 Monaten zur Weiterqualifizierung und Vermittlung von Arbeit in Arbeit innerhalb und außerhalb von Eon" sei geplant, heißt es dem Blatt zufolge in der Tarifinfo weiter. Ein Eon-Sprecher habe die Zahlen gegenüber der "Rheinischen Post" bestätigt.

Darüber hinaus seien Kündigungen bis 2024 ausgeschlossen, da vereinbart worden sei, dass betriebsbedingte Beendigungskündigungen grundsätzlich ausgeschlossen sind, so lange der Tarifvertrag laufe und dieser ist erstmals zum 31. Dezember 2024 kündbar. Mit dem Abschluss des Tarifvertrags "Zukunft und Beschäftigungssicherung" lägen nun "sehr konkrete Regelungen" vor, die für "die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen beim möglichen Übergang in die neue E.ON sorgen", erklärte Innogy-Personalvorstand und Arbeitsdirektor Arno Hahn. (hil)