Die TEAG-Hauptverwaltung in Erfurt.

Die TEAG-Hauptverwaltung in Erfurt.

Bild: © TEAG

Mehrere Thüringer Kommunen sind vorerst mit ihrem Versuch gescheitert, die Übernahme von Aktien der Thüringer Energie AG (TEAG) durch die Kommunale Energie-Beteiligungsgesellschaft (Kebt) zu verhindern. Das Landgericht Erfurt hat eine entsprechende Klage der Kommunen am Mittwoch (1. August) abgewiesen, wie Gerichtssprecher Burkhard Keske am Donnerstag bestätigte. Zuerst hatte darüber MDR Thüringen berichtet. Die Kebt hatte im Juli 2017 beschlossen, ein Aktienpaket des Energieversorgers im Wert von rund einer halben Milliarde Euro zu kaufen. Dieses Geschäft sollte nach dem Willen der Kläger, zu denen etwa Marksuhl gehörte, rückgängig gemacht werden.

Laut MDR hat der Bürgermeister von Bad Liebenstein, Michael Brodführer, erneut dafür plädiert, dass Kommunen durch einen Aktienrückkauf aus dem Teag-Geschäft aussteigen können.

Brodführer und andere Kommunalpolitiker verlangen zudem eine Prüfung der Finanzbeziehungen zwischen dem Thüringer Gemeinde- und Städtebund und seinen beiden Energie-Tochtergesellschaften, die rund 76 000 Teag-Aktien halten. Bad Liebenstein (Wartburgkreis) hat den Anwalt und früheren Thüringer Innenminister Richard Dewes beauftragt, eine erste rechtliche Bewertung des Konstrukts vorzunehmen. (dpa/al)

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