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Trianel unterstützt Stadtwerke bei Energieaudits

Die Auditpflichten öffentlicher Unternehmen sind vielerorts nicht genau bekannt. In genau einem Jahr ist dafür der nächste Stichtag. Die örtlichen Stadtwerke könnten den Unternehmen hilfreich zur Seite stehen, sagt die Kooperation Trianel.
07.12.2018

Die Trianel GmbH , hier der Sitz in Aachen, hat über 50 Gesellschafter.

Über 16.000 Wirtschaftsbetriebe hierzulande werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes als "öffentliche Unternehmen" gelistet. Seit 2015 unterliegen Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits. Alle öffentlichen Unternehmen mit einer kommunalen Beteiligung von mehr als 25 Prozent, unabhängig von Größe und Umsatz, sind auditpflichtig.

Nach jeweils vier Jahren müssen die Energieaudits wiederholt werden, nächster Stichtag ist der 5. Dezember 2019. Ab diesem Tag führt ein fehlender Nachweis über ein Energieaudit zu einem Bußgeld. "Öffentlichen Unternehmen bleiben nur noch rund zwölf Monate, um ihrer Pflicht zu Folgeaudits fristgerecht nachzukommen und drohende Bußgelder aufgrund eines fehlenden Erstaudits zu minimieren", erklärt Bastian L. Kurth, Energieeffizienzexperte bei der Stadtwerke-Kooperation Trianel.

Denn sie wissen nicht, dass sie auditpflichtig sind

Viele der Unternehmen sind sich ihrer Auditpflicht nicht bewusst, da sie sich selbst als Kleinst- beziehungsweise kleines oder mittleres Unternehmen einschätzen, erklärt Trianel. Als Ansprechpartner zur Überprüfung und Umsetzung der Auditpflicht bieten sich Stadtwerke als örtliche Energieeffizienzexperten an; hilfreich kann auch eine Zusammenarbeit mit der Stadtwerke-Kooperation Trianel sein, die Energieaudits nach DIN 16247-1 durchführt und darauf aufbauende Maßnahmenpläne erstellen kann.

Stadtkämmerer sind gefordert

"Energieaudits sind mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zur Energieeffizienz, helfen Kosten zu optimieren und die Glaubwürdigkeit in Sachen Klimaschutz zu steigern", betont Bastian L. Kurth. Stadtkämmerer sollten bei ihrer Haushaltsplanung 2019 die Umsetzung der Auditpflicht bei ihren Beteiligungen überprüfen und gegebenenfalls noch einplanen, denn bei Missachtung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. (sig)