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Unwirksame Vertragsklausel: SW Pforzheim müssen Ordnungsgeld zahlen

Der Kommunalversorger hat sich im Netzgebiet der Stadtwerke Iserlohn auf eine unwirksame Klausel zur Vertragslaufzeit berufen. Nun hat das Landgericht Hagen ein Ordnungsgeld von 20000 Euro verhängt.
12.10.2018

Eine Kundin der Stadtwerke Iserlohn wurde im Mai 2017 von den Stadtwerken Pforzheim angerufen. Im Tonmitschnitt des Gesprächs soll das Wort "Pforzheim" kein einziges Mal gefallen sein.

Die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG müssen ein Ordnungsgeld in Höhe von 20000 Euro zahlen. Der Hintergrund: Der Kommunalversorger hatte Verträge mit einer unwirksamen Klausel zur Vertragslaufzeit verwendet und sich gegenüber Iserlohner Bürgern darauf berufen. Das hat jetzt die 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen entschieden. Dies teilen die Stadtwerke Iserlohn in einer Pressemitteilung mit, die Stadtwerke Pforzheim waren am Freitag (12. Oktober) für eine Stellungnahme nicht mehr zu erreichen.

Unterlassungsverfügung der Stadtwerke Iserlohn

Grundlage der Entscheidung ist eine von der Stadtwerke Iserlohn GmbH bereits im August 2017 erwirkte Unterlassungsverfügung des Landgerichts Hagen gegen den Pforzheimer Energieanbieter, die im März 2018 vom Oberlandesgericht Hamm bestätigt worden war. Darin wurde dem Energieanbieter die Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers, das Vorenthalten seiner Identität und die Verwendung sowie das Berufen auf eine Klausel zur Laufzeit des Vertrages von sechs bis 36 Monaten im Netzgebiet der Stadtwerke Iserlohn untersagt. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber die Vereinbarung einer länger als zwei Jahre bindenden Vertragslaufzeit in AGB verbietet.

Kundin blieb im Glauben, sie werde vom Heimatversorger kontaktiert

"Pikant war die Sache deshalb, weil die Kundin, die im Mai 2017 angerufen worden war, während des gesamten Telefonats in dem Glauben gelassen wurde, ihr Heimatversorger, die Stadtwerke Iserlohn. sei am anderen Ende der Leitung", heißt es in der Pressemitteilung. Zudem hatte der Energieanbieter im Gerichtsverfahren einen Tonmitschnitt des Gesprächs vorgelegt, in dem das Wort "Pforzheim" nicht ein einziges Mal zu verstehen war, wie das Landgericht in den Entscheidungsgründen deutlich ausführte. Weil die Kundin den Sachverhalt nicht auf sich beruhen ließ, leiteten die Stadtwerke Iserlohn gerichtliche Schritte ein.

Acht  Verträge von Iserlohner Bürgern konnten nicht gekündigt werden

Dennoch hätten die Stadtwerke Pforzheim die unwirksame Laufzeitklausel in auf ihrer Homepage angebotenen Stromlieferverträgen weiter verwendet und haben die von den Stadtwerken Iserlohn im Auftrag von acht Iserlohner Bürgern in den letzten Monaten ausgesprochenen Kündigungen zurückgewiesen. Das Landgericht stellte Verstöße gegen die Unterlassungsverfügung fest und rechtfertigte die Höhe des Ordnungsgeldes damit, dass bereits durch die Gestaltung der Angebotsseiten für die Tarife "Goldstadtstrom Vario" und "stromistgrün" auf der Homepage des Energieanbieters gegen die Unterlassungsverfügung verstoßen wurde und immerhin acht Verträge nicht gekündigt werden konnten.

Die Stadtwerke Iserlohn begrüßen die Entscheidung des Gerichts. "Wir raten, bei Werbung am Telefon generell besonders vorsichtig zu sein. Man kann sich nie sicher sein, wer da tatsächlich anruft und ein voreiliges, mündliches Ja gilt manchmal schon als Vertragsabschluss", warnt Stefan Schwarzer von den Stadtwerken Iserlohn.  (hoe)