Ob separate Grundversorgungstarife für Neukunden rechtmäßig sind, ist noch nicht abschließend geklärt. Auch Gerichte kamen bislang zu unterschiedlichen Auffassungen. (Symbolbild)

Ob separate Grundversorgungstarife für Neukunden rechtmäßig sind, ist noch nicht abschließend geklärt. Auch Gerichte kamen bislang zu unterschiedlichen Auffassungen. (Symbolbild)

Bild: © This Is Engineering Raeng/Unsplash

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sucht Strom- und Gaskunden, die seit Beginn der Energiekrise in die Grund- und Ersatzversorgung gefallen sind und dort deutlich mehr zahlen als Bestandskunden. Die Dachorganisation der Verbraucherzentralen hält die Aufspaltung der Grundversorgungstarife für unzulässig und will eine Musterfeststellungsklage, umgangssprachlich auch Sammelklage genannt, prüfen.

"Viele Grundversorger bürden die erhöhten Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt vor allem den Neukundinnen und Neukunden auf", wird Henning Fischer, Rechtsreferent beim VZBV, in einer Presseaussendung zitiert. "Verbraucherinnen und Verbraucher stehen mit dem Problem aber nicht alleine da. Wir prüfen rechtliche Schritte in Form einer Musterfeststellungsklage. Dafür sind wir auf Fallschilderungen Betroffener angewiesen."

Online-Fragebogen

Der VZBV hat dafür einen Online-Fragebogen aufgesetzt. Er bittet betroffene Kunden in mehreren Schritten, ihre Fälle zu schildern und Dokumente bereitzuhalten, aus denen ihre Tarife ersichtlich werden.

Nach Angaben des Vergleichsportals Check 24 haben mittlerweile 536 Strom- und 463 Gas-Grundversorger neue Tarife ausschließlich für Neukunden eingeführt. Hintergrund sind der hohe Neukundenzuwachs bei Grundversorgern insbesondere infolge von Pleiten und Lieferstopps mehrerer Strom- und Gasanbieter sowie extrem gestiegene Beschaffungspreise insbesondere seit Sommer 2021.

Mehrere Gerichtsentscheidungen

Inzwischen haben bundesweit mehrere Gerichte über die Rechtmäßigkeit separater Grundversorgungstarife für Neukunden befunden. Zugunsten der Grundversorger entschieden das Oberlandesgericht Köln sowie die Landgerichte Berlin, Leipzig, Köln und Dortmund. Vor den Landgerichten Frankfurt am Main, Mannheim und Hannover setzten sich die Kläger durch.

Geklagt haben bislang sowohl die Verbraucherzentrale NRW als auch Ökostromanbieter Lichtblick. (aba)

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