Seit vielen Jahren das gleiche Spiel: EnBW erhöht seinen Anteil am Mannheimer Versorger MVV Energie Stück für Stück, wiegelt aber immer wieder ab: „Reine Finanzbeteiligung“, heißt es immer wieder aus Karlsruhe.
Die Mannheimer verorten das Engagement aber eher in der Kategorie „Feindliche Übernahme“, zumal der ungeliebte Miteigentümer mittlerweile gut 28 Prozent der Anteile hält und mit dieser Sperrminorität wichtige Entscheidungen beim kommunalen Konkurrenten beeinflussen oder behindern könnte. Hilfe hatte sich MVV Energie vom Bundeskartellamt erhofft – vergeblich. Und nun kommt auch noch einen Rückschlag vom Oberlandesgericht Düsseldorf.
Überschneidungen bei Redispatch und Müll
Zuletzt 2017 hatte EnBW seinen Anteil an MVV Energie erhöht – um rund 6,3 Prozent auf 28,76 Prozent. Daraufhin hatte das Bundeskartellamt genauer hingeschaut, weil es beispielsweise Überschneidungen im süddeutschen Redispatch-Markt und vor allem beim Müllgeschäft gibt. Am Ende gab es grünes Licht von den Kartellwächtern – eine Entscheidung, die die Mannheimer gerichtlich anfochten. Doch nun hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf sein Plazet erteilt.
In einer ersten Stellungnahme bedauerte ein MVV-Sprecher auf Anfrage der ZfK die Entscheidung des OLG Düsseldorf, die Beschwerde gegen den Beschluss des Bundeskartellamts aus rein formellen, verfahrensrechtlichen Gründen abzuweisen, ohne auf die materiellen Rechtsfragen einzugehen.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
„Inhaltlich halten wir die Begründung des Bundeskartellamts für die Freigabe der Anteilserhöhung durch die EnBW aus Wettbewerbsgesichtspunkten nach wie vor für verfehlt. Deshalb wollen wir sie im unternehmerischen Interesse unserer eigenen wettbewerblichen Position und Ausrichtung gerichtlich überprüfen lassen.“ Die MVV werde daher nun die schriftliche Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und sich je nach Sachlage rechtliche Schritte vorbehalten.
Auf der anderen Seite dagegen erwartungsgemäß die Freude: „EnBW begrüßt die Entscheidung des OLG Düsseldorf“, heißt es in einer Pressemitteilung. Angesichts der ausführlichen und sorgfältigen Prüfungen des Bundeskartellamts komme das Urteil nicht überraschend und decke sich mit der Rechtsauffassung des Konzerns. (wa/hoe)
