Das Energiewirtschaftsgesetz wurde zuletzt vor wenigen Wochen geändert.

Das Energiewirtschaftsgesetz wurde zuletzt vor wenigen Wochen geändert.

Bild: © Priscilla du Preez/Unsplash

Die Branchenverbände VKU und BDEW haben ihre Leitfäden zur Abrechnung von Strom- und Gaskunden überarbeitet. Grund sind umfangreiche Neuerungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die etwa Regelungen zu den Abrechnungsbedingungen und der Darstellung von Verbrauchsinformationen betreffen.

Außerdem wurde der Katalog der Informationspflichten im Zusammenhang mit der Abrechnung erweitert.

Kein Unterschied zwischen B2B und B2C

Die Abrechnungen gelten demnach gegenüber jedem Letztverbraucher. Sie unterscheiden nicht zwischen Haushaltskunden (B2C) und Gewerbe oder Großkunden (B2B).

Die Regelungen gelten innerhalb und außerhalb der Grundversorgung gleichermaßen. Dabei wird in der Strom- und Gas-Grundversorgung entweder auf die einzelnen Regelungen Bezug genommen oder der Gesetzestext unverändert übernommen.

Verweis auf Link

Die aktualisierten Leitfäden stehen beispielsweise unter diesem VKU-Link zu (in diesem Fall nur für registrierte VKU-Mitglieder zugänglich). (aba)

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