Blick auf das Uniper-Kohlekraftwerk Datteln.

Blick auf das Uniper-Kohlekraftwerk Datteln.

Bild: © Bernd Thissen/dpa

Der Energiekonzern Uniper besteht auf einer Entschädigung, falls sein Steinkohlekraftwerk Datteln IV früher als 2038 abgeschaltet werden soll. Wer das Kohleausstiegsgesetz verändern wolle, müsse «die Frage der Entschädigung in den Blick nehmen», sagte Uniper-Vorstandschef Klaus-Dieter Maubach am Mittwochabend bei einer Veranstaltung der Wirtschaftspublizistischen Vereinigung Düsseldorf.

Uniper sei bei dem Thema gesprächsbereit. «Wir sind uns bewusst, dass Datteln IV das Symbol für den deutschen Kohleausstieg geworden ist», sagte Maubach. «Der Ball liegt aber nicht bei uns.»

 

Uniper-Chef: Höherer CO2-Preis wird Kraftwerk nicht vom Markt drängen

Datteln IV war im vergangenen Jahr als letztes deutsches Steinkohlekraftwerk ans Netz gegangen. Im Gesetz über das Ende der Kohleverstromung war mit Blick auf mögliche Entschädigungen auf ein früheres Aus als 2038 verzichtet worden. Ein Vorziehen des Kohleausstiegs dürfte ein Thema bei den Verhandlungen über die Bildung einer neuen Bundesregierung werden.

Versuche, Datteln IV über einen höheren CO2-Preis aus dem Markt zu drängen, würden nicht funktionieren, betonte Maubach. Wer das versuche, werde enttäuscht. Uniper habe die Erzeugungskapazität des Kraftwerks weitgehend an zwei Großkunden «vermietet» und langjährige Verträge darüber abgeschlossen. Der Konzern bekomme deshalb auch Geld, wenn diese Kunden wegen zu hoher variabler Kosten keinen Strom abnähmen. Neben dem Energiekonzern RWE hat die Deutsche Bahn langfristige Verträge mit Uniper. (dpa/hoe)

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