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Was Basel III für die Kommunalwirtschaft bedeutet

Mittelbar könnte sich durch das vorgesehene Regelwerk die langfristige Finanzierung von Investitionen kommunaler Unternehmen erschweren. Wo genau Einschränkungen möglich sind, zeigte ein Vortrag bei der VKU-Finanzierungskonferenz.
14.11.2018

Höhere Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken – das ist die Hauptstoßrichtung von Basel III.

Basel III steht vereinfacht gesagt für höhere Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für Kreditinstitute. Das vorgesehene Regelwerk ist durch die internationale Bankenregulierung geprägt. Diese präferiert kapitalmarktorientierte, angelsächsische Finanzierungsstrukturen. "Dies könnte sich mittelbar zulasten der langfristigen Finanzierung von Investitionen kommunaler Unternehmen auswirken", sagte Stefan Becker, Abteilungsdirektor im Bereich Fördergeschäft und Finanzierung beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) bei der 7. VKU-Finanzierungskonfererenz in Potsdam. Auch kommunale Sicherungsinstrumente, wie kommunale Bürgschaften und Garantien, könnten ihre Werthaltigkeit verlieren.

Zusätzlich könne die Diskussion um die "Nullgewichtung" öffentlicher Kreditnehmer mittelfristig die zweifelsfreie Bonität der Gesellschafter kommunaler Unternehmen und somit deren Support-Rating beeinträchtigen. Bisher sind Kommunalkredite durch die sogenannte Nullgewichtung privilegiert, das heißt sie müssen nicht mit Eigenkapital unterlegt werden. Die Bonität des kommunalen Gesellschafters wirkt sich je nach wirtschaftlicher Verflechtung entsprechend positiv auf das Rating des kommunalen Unternehmens aus (Support-Rating).

Trilogverhandlungen könnten sich bis 2019 hinziehen

Basel III wird durch eine Überarbeitung der EU-Bankenrichtlinie (CRD) und der EU-Bankenverordnung (CRR) umgesetzt. Die Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Europäischem Parlament hierzu laufen noch. "Wir gehen derzeit davon aus, dass der ursprünglich vorgesehene Zeitplan bis zum Jahresende überschritten werden könnte und die Verhandlungen sich noch bis 2019 hinziehen werden", so Becker. Förderbanken sollen aufgrund ihres risikoarmen und regional begrenzten Geschäftsmodells aber von der Neufassung der CRD beziehungsweise CRR ausgenommen werden.

Leverage Ratio: Alle Landesbanken übererfüllen Anforderungen

Offen ist noch, wie die im Rahmen von Basel III vorgesehene Erhöhung der sogenannten Leverage Ratio, sich auf das Kreditgeschäft der Förderbanken und das Kreditangebot auswirken wird. Die Leverage Ratio entspricht der Relation des Kernkapitals zum gesamten Kreditvolumen einer Bank. Die Kennzahl soll auf mindestens drei Prozent festgesetzt werden, um eine übermäßige Verschuldung der Banken zu verhindern. Die Gefahr dabei ist, dass ein risikoloser Kredit die gleiche Gewichtung erfährt wie ein riskanterer. Das könnte dazu führen, dass Banken weniger riskante Kredite zurückfahren und margenärmere Kredite mit öffentlichen Adressen für Kreditinstitute unattraktiver werden. Aktuell werde die Leverage Ratio aber zum Beispiel von allen Landesbanken übererfüllt.

Bisher keine Verknappung von kommunalen Krediten

Im Kompromisstext der EU-Bankenverordnung ist bisher vorgesehen, dass Förderbanken die Förderkredite von der Leverage Ratio ausnehmen können. "Basel III könnte eine angebotsreduzierende Wirkung und Verteuerung bei kommunalen und kommunalnahen Krediten auslösen", fasste Becker zusammen. Aktuell sei diese aber nicht erkennbar. Das Angebot an (kommunalen) Unternehmenskrediten hänge mit Faktoren wie der Marktlage, dem Zinsniveau und der jeweiligen geschäftspolitischen Ausrichtung des Kreditinstitutes zusammen. Die Vergabe von Unternehmenskrediten sei zuletzt sogar deutlich angestiegen. Basel III soll unter Berücksichtung von zweijährigen Übergangsfristen ab 2021 in Kraft treten. (hoe)