In Australien werden erst dann wieder PCR-Tests eingesetzt, wenn das Abwasser-Screening Alarm schlägt.

In Australien werden erst dann wieder PCR-Tests eingesetzt, wenn das Abwasser-Screening Alarm schlägt.

Bild: © Monsitj/AdobeStock

Ab Mittwoch (24.11.) greifen die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Fahrgäste im ÖPNV müssen dann geimpft, genesen oder getestet sein.

Erste Kontrollen in Bussen und Bahnen meldeten etwa die Üstra in Hannover und die Osnabrücker Stadtwerke. Die kommunalen Unternehmen wollen "stichprobenartig" überprüfen, ob sich Fahrgäste an die Regeln halten.

Widerstand befürchtet

Fahrgäste, mit Ausnahme von Schüler*innen, sind demnach verpflichtet, auf Verlangen ihren 3G-Nachweis gegenüber dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Kommt der Fahrgast dieser Verpflichtung nicht nach, könne er von der Beförderung ausgeschlossen werden, teilen die Stadtwerke Konstanz mit.

In Konstanz könnten sich sogar einzelne Fahrgäste widersetzen. Eine Gruppe, die sich "Freidenker Konstanz" nennt, plant Protestaktionen gegen die verschärften Maßnahmen, wie der "Südkurier" berichtet.

Ordnungsdienst soll unterstützen

Auch für die Schwebebahn in Wuppertal gelten die neuen Vorschriften. Die Wuppertaler Stadtwerke bitten Fahrgäste deshalb, einen entsprechenden Nachweis bei sich zu führen.

Um die Einhaltung der 3G-Regelung zu prüfen, setzen einige Unternehmen auch auf das Ordnungsamt. So wollen die Fahrausweisprüfer der Stadtwerke Krefeld (SWK) mit dem kommunalen Ordnungsdienst zusammenarbeiten. Auch sie setzen auf Stichproben – ähnlich wie zur Einführung der Maskenpflicht.

Wie mit Bußgeldern umgehen

Unklar ist derzeit noch, wie kommunale Verkehrsunternehmen vorgehen können, wenn Fahrgäste sich nicht an 3G halten. Fahrgäste ohne 3G-Nachweis sollen demnach nicht nur Bus und Bahn verlassen müssen, sondern für die Ordnungswidrigkeit auch ein Bußgeld zahlen.

"Wir als Unternehmen dürfen so ein Bußgeld gar nicht erheben", sagte Björn Pamperin, Sprecher der Bahngesellschaft Metronom, der "Deutschen Presseagentur (dpa)". Auch hier suchen die Unternehmen den Austausch mit den örtlichen Ordnungsämtern.

Schwimmen nur mit Schnelltest

In den Bädern gilt derweil sogar die 2G-Plus-Regel. Badegäste müssen entweder geimpft oder genesen sein – und brauchen zudem einen gültigen Schnelltest.

So haben die Stadtwerke Neumarkt beschlossen, die Anzahl von Badegästen zu begrenzen. Maximal 188 Personen dürfen sich gleichzeitig im Schlossbad aufhalten. Außerdem bereiten die Stadtwerke festgelegte Besuchszeiten vor. Gäste können die Tickets dann über das Internet buchen, wie ein Sprecher des Unternehmens erklärt.

Regionaler Hotspot

Zudem haben die Stadtwerke Neumarkt einen regionalen Hotspot-Lockdown beschlossen. Wird eine 7-Tage-Inzidenz von 1000 Infektionen überschritten, schließt auch das Schlossbad.

Kundencenter teilweise geschlossen

Unabhängig von den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes haben sich die Stadtwerke Bayreuth dazu entschlossen, sowohl das Kundencenter als auch den Hauptsitz für Kunden zu schließen.

Ähnlich reagieren auch die Stadtwerke Bernau (Brandenburg). Große Stadtwerke, etwa aus München, haben dagegen bisher keine entsprechenden Maßnahmen angekündigt. (jk)

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