Die Übernahme von Innogy durch E.ON führe dazu, dass die Erfolge der Liberalisierung der Energiemärkte in Deutschland "ad absurdum geführt werden", heißt es in einem "Gemeinsamen Standpunkt" zum Fusionskontrollverfahren Eon/Innogy. Der freie und faire Wettbewerb wäre ebenso beschränkt wie die Wahlfreiheit und der Schutz der Verbraucher, der Markt würde "wieder deutlich intransparenter". Veröffentlicht wurde das Papier am Montag von zehn kommunalen Energieversorgern, und zwar: der EAM aus Kassel, der Darmstädter Entega, der EVD Energieverbund Dresden, der GGEW aus Bensheim, den Leipziger Stadtwerken, der Frankfurter Mainova, den Stadtwerken Schwerin, der Aachener Stawag, der SWH.EVH aus Halle/Saale sowie der Erfurter Teag Thüringer Energie.
Nach derzeitigem Stand will die Brüsseler EU-Kommission am 20. September im verbleibenden dritten Teil des Verfahrens entscheiden, ob es mit dem gemeinsamen Markt vereinbar ist, wenn Eon die Bereiche Netze und Vertrieb der RWE-Tochter Innogy zentral an sich nimmt. In ihrem Papier verweisen die Kommunalversorger nochmals auf die bekannten Bedenken gegen eine wachsende Marktmacht von Eon. So werde Eon im europäischen Kernmarkt "auf einen Schlag" von ca. 31 Mio. auf ca. 50 Mio. Kunden wachsen. In Deutschland kämen zu den vorhandenen mehr als 6 Mio. Eon-Kunden ca. 7,8 Mio. Kunden (6,5 Mio. Strom- und 1,3 Mio. Gaskunden) der Innogy und ihrer Töchter unmittelbar dazu.
Zusammenschluss "in der angemeldeten Form nicht freigabefähig"
Zudem werde Eon mit weitem Abstand der größte Netzbetreiber von Strom- und Gasnetzen, die dann 50 Prozent bzw. 20 Prozent der deutschen Verbraucher versorgen. Darüber hinaus würden die Essener künftig über mehr energiebezogene Daten als jeder andere Versorger verfügen. Als größter Netzbetreiber und größter Versorger entstehe gleichzeitig das mit weitem Abstand größte Metering-Unternehmen.
Der Zusammenschluss sei in der angemeldeten Form nicht freigabefähig, "so dass wir davon ausgehen, dass er untersagt wird", heißt es in dem Papier. Sollte die Kommission dennoch eine Freigabe erwägen, dürfe diese höchstens erfolgen, wenn die fusionierenden Unternehmen gegenüber der Kommission "substanzielle Verpflichtungen" eingehen. Dabei stellen die Kommunalversorger detaillierte Forderungen für die Bereiche Vertrieb, Netz und Innovatives Geschäft auf.
Eon und Innogy "beherrschen" Regionalgesellschaften
Vertrieb: Eon soll als Kompensation die bundesweit agierenden Discountgesellschaften, also E-primo und E-wie-einfach verkaufen, wobei der jeweilige Erwerber die Gewähr dafür bieten müsse, die Discounter mit ihren bekannten Marken als starke Konkurrenz zu Eon zu etablieren. Die Veräußerung der Discountermarken reiche allein aber nicht. Ein "noch größeres Problem" als der Erwerb von Eprimo durch Eon stellten die hinzukommenden Regionalgesellschaften und Stadtwerkebeteiligungen von Innogy wie Süwag, VSE, Lechwerke, EnviaM/Mitgas, EWR, Pfalzwerke, EWV oder Maingau dar. Denn trotz der signifikanten Kommunalbeteiligungen "beherrschten Eon und Innogy diese Gesellschaften in der Geschäftsausrichtung vollständig".
Weiterhin müsse zur Auflage gemacht werden, dass die Beteiligungen von Innogy und Eon an Regionalgesellschaften vollständig oder Kundenportfolien derart veräußert werden, dass die Grundversorgereigenschaft auf einen unabhängigen Wettbewerber überginge, heißt es in dem Papier. Als Zielgröße solle hier die Abgabe von Gesellschaften/Portfolien mit insgesamt mindestens rund 3,9 Mio. Vertriebskunden gelten. Dies entspreche ungefähr der Hälfte des Zuwachses durch die Fusion.
Komplette Veräußerung der Eon-Stadtwerkebeteiligungen als Auflage
Die zehn Versorger drängen darauf, dass Brüssel eine vollständige Veräußerung der Eon-Stadtwerkebeteiligungen zur Auflage zu macht. Dies könne individuell, insbesondere als Rückkauf durch die Städte, oder als Paket erfolgen, wie es beispielsweise vor zehn Jahren bei der Thüga (der einstigen Stadtwerke-Beteiligungsholding von Eon) passiert ist. Als Minimalziel definieren die Kommunalversorger eine Beschränkung der Stadtwerkebeteiligungen von Eon auf "durchgerechnet unter 25 Prozent der Anteile - ohne dass Eon über andere Mittel sicherstellt, weiterhin einen Einfluss auszuüben, der mindestens der gesetzlichen Sperrminorität von über 25 Prozent entspricht".
Auch müsse sich der Essener Energiekonzern verpflichten, künftig nicht mehr als drei Marken(z. B. eine Premiummarke, eine Discountmarke und eine „grüne“ Marke) in der Kundenansprache am Markt zu verwenden, mindestens aber damit auf den zentralen Vergleichsportalen Verivox und Check24 parallel aufzutreten. Auch soll sichergestellt werden, dass Eon Transparenzpflichten einhält, insbesondere dass für (potenzielle) Kunden (etwa auf den Vergleichsplattformen) deutlich ersichtlich wird, dass die verwendeten Marken zum gleichen Konzerngehören, in dem sie entweder Eon im Namen führen oder einen Zusatz tragen wie „eine Marke der Eon“.
Für zehn Jahre "gar nicht" an Ausschreibungen von Konzessionen beteiligen
Netze: Im Netzbereich verlangen die Unternehmen eine "Veräußerung von Netzgesellschaften oder Netzassets an Wettbewerber, die dadurch weder eine dominierende Stellung haben noch durch den Erwerb erlangen". Zielgröße für die Veräußerungen wären aus der Sicht der Kommunalen zum einen die Zahl der über das Netz versorgten Kunden und zum anderen die Anteile an den Leitungslängen. Eon solle weder im Strom noch im Gas und auf keiner Spannungsebene/Druckstufe auf mehr als ein Drittel des jeweiligen Gesamtmarkts kommen.
Zusätzlich müsse Eon die Zusagegeben, dass sich E.ON-Netzgesellschaftenfür zehn Jahre "gar nicht an Ausschreibungen von Konzessionen für neue Netzgebiete beteiligen"und danach für einen weiteren Zeitraum von zehn Jahren nur als Minderheitspartner in einer gemeinsamen Netzgesellschaft mit einem unabhängigen Wettbewerber bzw. dem lokalen kommunalen Unternehmen selbst.
In Verbänden als "einheitliche Gesellschaft" positionieren
Das Papier geht auch auf sogenannte "weiche Vorteile" ein, die mit der Vielzahl von Eon-Gesellschaften zusammenhingen. Das könne etwa im politischen Diskurs von Nutzen sein. Deshalb müsse Eon auch die Zusage geben, "sich in Verbänden und technischen Gesellschaften nur als eine einheitliche Gesellschaft zu positionieren", also nicht mehrere verbandliche Führungspositionen oder Sitze in Normierungsgremienmit Personen aus den unterschiedlichen Konzernnetzgesellschaften zu besetzen.
Innovatives Geschäft: Durch die Innogy-Übernahme habe Eon die mit weitem Abstand beste Ausgangsposition, das zukünftige Energiegeschäft - geprägt durch Digitalisierung, Plattformökonomie und Dezentralität - zu dominieren. Entsprechend müsse sichergestellt sein, dass auch bei einer Freigabe kein Datenmonopol entsteht. Denn Eon könne einerseits durch ihre mit Abstand größten Metering-Gesellschaften als auch durch ihre Stellung als größter grundzuständiger Messstellenbetreiber für Wettbewerber „unerreichbare Skaleneffekte“ erzielen.
Auch Eon Metering und Innogy Metering veräußern
Der Konzern soll deshalb verpflichtet werden, die Eon Metering und die Innogy Meteringvorzugsweise getrennt an Wettbewerber zu veräußern undfür einen Zeitraum von zehn Jahren auf den Wiederaufbau eines wettbewerblichen Messstellenbetriebs zu verzichten. Dadurch würde Eon sich aus dem Markt als wettbewerblicher Messstellenbetreiber zurückziehen. Der drohenden Behinderung wirksamen Wettbewerbs um innovatives Geschäft könne man zudem weiter sinnvoll begegnen, wenn sich die Netzgesellschaften der Eon zusätzlich verpflichten, die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetriebin ihren Netzgebieten wettbewerblich für zehn Jahre auszuschreiben, schlagen die kommunalen Versorger vor.
Mit Blick auf das Zukunftsgeschäft Elektromobilität inklusive Ladeinfrastruktur dürfe Eon in Bezug auf Smart-Home-Produkte und Dienstleistungen sowie auf die Etablierung von lokalen/regionalen Energiemärkten keine geschlossenen Systeme etablieren, die Dritten Zugang nur nach Maßgabe von Eon gewähren. Vor allem beim Zugang zur Ladeinfrastruktur müssten faire und nicht diskriminierende Roaming-Regeln gelten. (hil)



