Bild: © Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Seit 2005 setzen die Stadt und die Stadtwerke Füssen auf so genannte Zinsswaps, um sich gegen Zinsänderungsrisiken auf laufenden Krediten abzusichern. Über 50 derartiger Geschäfte wurden bisher getätigt. Grundlage hierfür ist ein Ratsbeschluss, die Kämmerei hatte also grünes Licht für den Einsatz dieser Zinsinstrumente. Anfangs konnte die Stadt auf diese Weise Zinsen einsparen, doch aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase seit der Finanzkrise von 2008 droht mittlerweile aus den Swaptransaktionen ein Verlust in Millionenhöhe. Allein bei den Stadtwerken geht es aktuell um einen Fehlbetrag von 1,14 Mio. Euro.

Es geht um 4,5 Mio. Euro

Beraten wurde die Stadt bei diesen Geschäften von der Münchner Privatbank Hauck & Aufhäuser und einer Tochterfirma des Kreditinstituts. Diesen wirft die Kommune unter anderem vor, Fehler bei der Produktentwicklung gemacht zu haben und hat auf Schadenersatz in Höhe von 4,5 Mio. Euro geklagt. Eine Klageschrift wurde bereits Ende 2017 beim Landgericht München eingereicht, die Bank hat diese mittlerweile erwidert. Nun ist im Dezember eine erste mündliche Verhandlung angesetzt worden. Die Stadtverwaltung bestätigte gegenüber der ZfK einen entsprechenden Bericht aus der Regionalpresse.

Der auf die Stadtwerke entfallende Fehlbetrag geht aus Unterlagen zu der akuellen Werkausschusssitzung hervor. Der Verlustanteil, der nicht bei den Stadtwerken durch Gebühren gedeckt werden könne, soll über den städtischen Haushalt ausgeglichen werden, heißt es in der Sitzungsvorlage. Die Stadtwerke sind ein Eigenbetrieb der Stadt mit zwöf Mitarbeitern, entsprechend war nur die Stadt Vertragspartner der Bank. Hat Füssen mit seiner Klage Erfolg müsste die Bank für den bisherigen offenen Zahlungsverpflichtungen der Stadt aus den Swapgeschäften aufkommen. Dabei geht es sowohl um eine Rückforderung bereits gezahlter Zinsen als auch um die Freistellung von noch noch laufenden Geschäften mit einem aktuellen Marktwert.

Swaps dienten rein der Zinsabsicherung

Bei den Zinsabsicherungen handelte es sich nicht um hochspekulative Finanzwetten, wie beispielsweise in Pforzheim. Es ging rein um das Zinsmanagement der Stadt. Füssen wirft der Privatbank vor, die Swaps nicht korrekt auf die jeweiligen Kredite der Kommune und der Stadtwerke abgestimmt zu haben. Die Swaps sollen fehlerhaft konstruiert gewesen sein. Dadurch habe das Ziel der Zinsabsicherung nicht erreicht werden können. Zudem seien Gebühren nicht offengelegt worden und es habe Pflichtverletzungen auf mehreren Ebenen gegeben, heißt es. Die Bank weist die Vorwürfe zurück. Zum einen habe man stets umfassend über die mit derartigen Geschäften verbunenen Risiken aufgeklärt, zum anderen hätten die Transaktionen keinen spekulativen Charakter gehabt, heißt es in einer Stellungnahme aus dem Sommer 2017.

Landsberg zieht bis vor den Bundesgerichtshof

Weil eine Verjährung der Ansprüche droht, hat die Stadt Füssen diese jetzt mit der Klage geltend gemacht. Laut Lokalmedien hatte die Privatbank zuvor eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt über die Verjährungsansprüche abgelehnt. Ohne Klage hätte der Stadtrat eine Pflichtverletzung wegen Verjährenlassens riskiert. Auch die Stadt Landsberg am Lech hatte vor zwei Jahren gegen die Bank Hauck & Aufhäuser geklagt und ihr falsche Beratung bei Swap- und Derivategeschäften vorgeworfen. In zwei Instanzen wurde die Klage der Stadt Landsberg aber zurückgewiesen, aktuell liegt der Fall beim Bundesgerichtshof. (hoe)
 










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