Der Wasserverband Garbsen-Neustadt gehört mit einer Abgabe von 5,42 Mio. Kubikmetern pro Jahr zu den größeren deutschen Trinkwasserversorgungsunternehmen.

Der Wasserverband Garbsen-Neustadt gehört mit einer Abgabe von 5,42 Mio. Kubikmetern pro Jahr zu den größeren deutschen Trinkwasserversorgungsunternehmen.

Bild: © WVGN

Nach einem landesweiten Vergleich der Wasserpreise des Jahres 2019 hat die niedersächsische Landeskartellbehörde neben anderen Wasserversorgern in dem Bundesland den Wasserpreis des Wasserverbands Garbsen-Neustadt (WVGN) eingehend untersucht. Nach dem Austausch von Daten wurden in den Jahren 2022 und 2023 Verhandlungen zum Wasserpreis des Verbandes geführt.

Der WVGN hat sich nun mit der Behörde auf einen Vergleich geeinigt, der eine Senkung des Arbeitspreises für das Jahr 2024 von ursprünglich 2,08 Euro/m³ auf 1,78 Euro/m³ vorsieht. In den Jahren 2025 und 2026 bleibt der Arbeitspreis konstant. Der Grundpreis bleibt in dem ganzen Zeitraum unverändert.

Ausblick auf 2027

Diese Anpassungen bedeuten bei einem Jahresverbrauch von 144 m³ (Drei-Personen-Haushalt) jährliche Einsparungen von ca. 43 Euro. Der Verband, der die Abschläge für 2024 bereits im Februar auf Basis der ursprünglichen Preise berechnet und bekanntgegeben hat, wird für den reduzierten Wasserpreis keine neuen Abschlagsforderungen versenden. Die Änderung wird laut WVGN bei der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Nach Ende der Vergleichsvereinbarung ab 2027 sieht der WVGN die Notwendigkeit, die Preise wieder anzuheben, wie der Verband schon jetzt ankündigt. Um welchen Betrag, hänge von verschiedenen Faktoren, u. a. der allgemeinen Preisentwicklung, ab und stehe daher derzeit noch nicht fest.

Die Sichtweise des Kartellamts

Ein kurzer Rückblick: Bei einem Vergleich der Wasserpreise 2019 hatte das Kartellamt große Unterschiede in Niedersachsen festgestellt. Während in Friedland ein Zwei-Personen-Haushalt (80 m³) durchschnittlich 282,40 Euro im Jahr bezahlte, waren es im emsländischen Werlte 69,60 Euro. Die Landeskartellbehörde kündigt daraufhin an, zu überprüfen, ob einzelne Wasserpreise überhöht sein könnten.

Die Kartellbehörde habe bei der Prüfung der Wasserpreise der Vergangenheit „eine juristische Sichtweise“ zugrundegelegt, wie der WVGN ausführt. Danach sind Wasserversorger ähnlicher Struktur stets vergleichbar und müssen daher ähnliche Preise haben.

Höhere Preise legen den Verdacht nahe, dass die Monopolsituation missbraucht würde, heißt es in der Mitteilung. Lediglich abweichende, vom Versorgungsunternehmen nicht beeinflussbare Umstände könnten unterschiedliche Preise rechtfertigen. Diese seien vom Versorgungsunternehmen darzulegen.

Die Besonderheiten der Strategie des WVGN

Für den Vergleich des WVGN wurden von der Landeskartellbehörde die Wasserversorger mit den niedrigsten Preisen (2019) in Niedersachsen herangezogen. In den Gesprächen habe dargelegt werden können, dass einige abweichende Umstände höhere Preise des WVGN rechtfertigen.

Der Verband gibt an, dass seinem Konzept der mittel- und langfristige Erhalt der Versorgungsinfrastruktur zugrundeliegt:

  • Mit einem Anlagenerneuerungs-Konzept wird seit 2012 der Anlagenalterung vorgebeugt. Ca. 50 Prozent der Anlagen des Verbandes stammen aus den Jahren zwischen 1960 und 1970, weitere 20 Prozent aus den Jahren 1970 bis 1980. Sie weisen daher ein Alter von rund 50 bis 60 Jahren auf. Die damals verwendeten Materialen und Baustoffe lassen je nach Beanspruchung und Einsatzbedingungen eine Nutzungsdauer von 50 bis 80 Jahren zu.
  • Der Lebenszyklus der Anlagen erfordert ein langfristiges Konzept und eine kontinuierliche Umsetzung mit entsprechender Finanzierung. Ein Vergleich zu einem Stichtag, wie ihn die Kartellbehörde vornimmt, könne bei Investitionszeiträumen von 50 bis 100 Jahren nur eine Momentaufnahme sein, die keine sinnvollen Schlüsse zulasse.
  • Der Verband hat seit seiner Gründung nur ein geringes Eigenkapital. Der Verband arbeitet ohne Gewinnerzielung und -ausschüttung. Sämtliche finanziellen Mittel werden für den Unterhalt und Betrieb der Anlagen verwendet.
  • Diverse Prüfungen (Aufsicht der Region Hannover, Wasserverbandstag, Wirtschaftsprüfer, Qualitätsmanagement) haben keine Beanstandungen ergeben und unterstützen die Sichtweise der rechtzeitigen und regelmäßigen Anlagenerneuerung, die einen angemessenen Wasserpreis verlangt.

Teilweise unterschiedliche Positionen

Den Argumenten des WVGN konnte sich die Kartellbehörde nicht vollständig anschließen, da die juristische Betrachtung (Rechtsprechung des BGH von 2012) auch bei Versorgern mit den niedrigsten Wasserpreisen eine ausreichende Instandhaltung unterstellt, berichtet der WVGN.

Der Verband habe mit seiner bisherigen Strategie und Preispolitik versucht, die technisch und wirtschaftlich kurzfristig ausgerichteten Entwicklungen anderer Infrastrukturbereiche in Deutschland zu vermeiden und gleichzeitig dem Klimawandel Rechnung zu tragen.

Folgen der Preissenkung

Die Preissenkung bedeute niedrigere Erlöse und damit die Senkung von Aufwendungen, so der WVGN weiter. Diese könnten nur durch Reduzierung bzw. Verschiebung von notwendigen Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen in dem dreijährigen Vergleichszeitraum erreicht werden. Die im Grundsatz unstrittige Sanierungsstrategie des Verbandes werde danach fortgesetzt.

Auch jüngste, teilweise erhebliche Wasserpreissteigerungen bei anderen Wasserversorgern (auch die der Vergleichsunternehmen) bestätigen, dass der WVGN mit dem frühzeitigen Beginn der Anlagenerneuerung auf dem richtigen Weg sei, so der Verband. (hp)

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