Wasser

Lösungen für PFAS im Trinkwasser

Durch die novellierte Trinkwasserverordnung wurden Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser eingeführt. Das TZW hat in den letzten Jahren ein umfassendes Know-how in der Analytik und Aufbereitung aufgebaut.
09.04.2024

Blick in das TZW-Labor mit hochmodernen Analysegeräten

 

In der Trinkwasserverordnung wird für die dort ausgewiesenen 20 PFAS-Verbindungen ein Summengrenzwert von 0,1 µg/L ausgewiesen, der am 12. Januar 2026 in Kraft tritt. Darüber hinaus gilt für vier spezifische PFAS-Verbindungen ein weiterer Summengrenzwert von 0,02 µg/L, der am 12. Januar 2028 in Kraft tritt.

„Am TZW können nicht nur die Standardverbindungen in diesen niedrigen Konzentrationen sicher bestimmt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Es bestehen hier auch die analytischen Voraussetzungen, über 50 Verbindungen und insbesondere auch sehr mobile und kurzkettige Substanzen exakt zu analysieren.“

Aufbereitungskonzepte für den Einzelfall

Sind PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) im Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung vorhanden, so muss der Wasserversorger mit hohem Aufwand Maßnahmen zur Entfernung ergreifen. Aufgrund des breiten Substanzspektrums sind dann verschiedene Aufbereitungskonzepte zur Lösung des Einzelfalls zu überprüfen, so das TZW.

Dazu zählt der Einsatz unterschiedlicher Aktivkohlen zur PFAS-Entfernung in Abhängigkeit von der vorliegenden Belastung. Auch die Auslegung und der Betrieb von Membrananlagen einschließlich der Nachbehandlung von Konzentraten sind als Lösungsmöglichkeit in Erwägung zu ziehen. Die Fachleute am TZW arbeiten ebenso an neuen Erkenntnissen und Möglichkeiten zum Einsatz von Ionenaustauschern und Tonmineralen zur PFAS-Entfernung. (hp)