Das Landeskabinett in Kiel hat am Dienstag eine Reform des Wasserrechts auf den Weg gebracht. Danach wird in Schleswig-Holstein die Ausweisung von Wasserschutzgebieten einfacher ausgestaltet. Die Wasserversorger, für die ein Schutzgebiet ausgewiesen werden soll, würden stärker einbezogen. "So wird gewährleistet, dass Wasserversorger und Ministerium Hand in Hand agieren, um im Bedarfsfall den Trinkwasserschutz in gefährdeten Bereichen schneller als bisher sicherzustellen", sagte Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne). Das bisherige Landeswassergesetz stammt aus dem Jahr 1960.
Auch eine Frackingregelung ist geplant. Sie stellt ergänzend zu bundesrechtlichen Restriktionen klar, dass bei Frackinganträgen besonders strenge Maßstäbe angelegt werden. "Fracking verlängert nur das Zeitalter von Kohle, Öl und Gas und birgt Risiken für die Umwelt", sagte Albrecht. "Wir brauchen es daher nicht." Obwohl keine Anträge vorlägen, wolle er rechtssicher die Spielräume ausschöpfen. Für ein schlichtes Verbot über die Verbote im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes hinaus habe das Land keine Regelungskompetenz.
Vorfälle wie an der Schlei sollen sich nicht wiederholen
Bei Fracking wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden gepresst. So entstehen im Gestein Risse, durch die Erdgas entweichen und über Rohre an die Oberfläche gelangen kann. Kritiker sehen Gefahren für das Grundwasser. Der Gesetzentwurf formuliert auch abwasserrechtliche Vorschriften neu. So wird eine Genehmigung der Wasserbehörde erforderlich, wenn in Kläranlagen Stoffe behandelt werden sollen, die kein Abwasser sind. "Aufgrund dieser klaren gesetzlichen Regelung soll verhindert werden, dass sich solche Vorfälle wie im vergangenen Jahr an der Schlei wiederholen", sagte Albrecht. Dort hatte die Behandlung verpackter Lebensmittelreste in der Kläranlage erhebliche Gewässerverunreinigungen zur Folge. (dpa/hil)



