Wasser

PFC-Skandal: Rastatt zieht vor Gericht

Die Stadtwerke Rastatt kämpfen seit Jahren für den Schutz der Gewässer vor der giftigen Chemikalie PFC. Wer am Schluss die Zeche zahlt, soll nun ein Gericht klären.
21.12.2018

Das Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Rastatt: Das Unternehmen muss sich seit Jahren mit den Folgen von PFC-Eintragungen beschäftigen.

Die Stadtwerke Rastatt, ehemals Star Energie, quälen sich seit Jahren mit der Verunreinigung ihrer Wasserquellen durch perfluorierte Chemikalien (PFC) herum. Während kurz nach dem Bekanntwerden der Belastung im Jahr 2013 zwei der drei Wasserwerke stillgelegt wurden, machte man sich am Standort Rauental an die Ertüchtigung der Anlagen. Eine vierte Reinigungsstufe mit hocheffizientem Aktivkohlefilter sei nur ein Beispiel aus einem breiten Maßnahmenpaket, erklärt Olaf Kaspryk, Geschäftsführer in Rastatt. Bislang kommen die Bürger für den Mehraufwand auf, dank einer neuen wissenschaftlichen Publikation könnte sich das aber bald ändern.

Über sechs Mio. Euro Mehrkosten verursachte die Eintragung von PFC in die Gewässer in und um Rastatt. Einen Teil davon tragen die Verbraucher über den schrittweise steigenden Trinkwasserpreis. „Als Stadtwerk haben wir einen klaren Versorgungsauftrag, dem wir gerecht werden müssen“, betont Kaspryk und ergänzt: „Doch andererseits stellt sich auch die Frage, wer für die Folgen von diesen Umweltdelikten aufkommen muss. Das werden wir nun gerichtlich klären lassen.“

Landesregierung gefragt

Aktuell laufen zwar mehrere zivilrechtliche Klagen von Gemeinden und Körperschaften gegen den vermeintlichen Verursacher und auch die Stadtwerke haben vor sechs Jahren Anzeige gegen Unbekannt gestellt, aber auch die Stadt und das Land Baden-Württemberg müssen in die Verantwortung genommen werden, wenn es nach Kaspryk geht. Unterstützung bekommt er von Wolfgang Köck, Professor für Umweltrecht an der Universität Leipzig. 

Aktuell analysiert Köck in einer wissenschaftlichen Arbeit den juristischen Kontext des PFC-Skandals. Anhand von über zehn nationalen und europäischen Gesetzen, allen voran das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), zeigt er die Verantwortlichkeiten der öffentlichen Hand auf.

PFC-Ausbreitung stoppen

So soll die Nutzung des Wassers so gesteuert sein, dass sie dem Gemeinwohl entspricht. Gewässerschutz habe dabei oberste Priorität, so Köcks Ausführungen. Konkret bedeutet das, die Stadt müsse dafür Sorge tragen, dass sich die PFC-Eintragungen nicht in Richtung des Rheins ausbreiten und noch mehr Schaden anrichten. Kaspryk sieht in der Publikation ein erneutes Signal in Richtung Politik: „Professor Köcks Abhandlung beantwortet wichtige Rechts- und Haftungsfragen für die PFC-Umweltschäden. Jetzt steht es schwarz auf weiß, was ich von unserer Landesregierung immer wieder gefordert habe.“ Der Stadtwerke-Chef regt zudem an, die juristische Analyse Köcks als Grundlage für die Beurteilung künftiger Rechts- und Haftungsfragen im Grundwasserressourcenschutz heranzuziehen. (ls)