Wasser

Regeln zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete – ein Papiertiger?

Der Bundesrat hat nun Vorgaben für die sogenannten roten Gebiete beschlossen. Ob damit die EU-Vorschriften erfüllt werden, ist alles andere als sicher.
18.09.2020

Schon im Vorfeld der Bundesratsentscheidung hieß es, dass die EU das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen zu hoher Nitratwerte im Trinkwasser wieder aufnehmen könnte.

Der Bundesrat hat bundesweit einheitliche Regeln für die Festlegung von Gebieten mit hoher Nitratbelastung beschlossen, in denen zum Schutz des Grundwassers künftig weniger Dünger auf den Feldern landen darf. Eine Mehrheit in der Länderkammer stimmte am Freitag in Berlin für eine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, die Kriterien für die Ausweisung der sogenannten roten Gebiete festlegt und Vorgaben zu den Messstellen macht.

Um EU-Vorschriften zur Nitratbelastung im Grundwasser künftig einzuhalten, hatte die schwarz-rote Koalition die Düngevorgaben für Landwirte nach heftigem Streit verschärft. Andernfalls hätten hohe Strafzahlungen gedroht. Die Regeln sind bereits seit Mai in Kraft, die Vorgaben für die roten Gebiete fehlten aber noch. Aus Sicht von Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium werden die Vorgaben der EU damit voraussichtlich erfüllt.

Überprüfung alle vier Jahre

Zuständig für die Festlegung der Gebiete sind die Bundesländer. Dass diese bisher dabei nicht einheitlich vorgingen, gehörte zu den Kritikpunkten etwa des Bauernverbands. Die Ausweisung der Gebiete muss nun mindestens alle vier Jahre überprüft werden, die dafür genutzten Daten dürfen nicht älter sein als vier Jahre. Künftig muss es mindestens eine Messstelle für 50 Quadratkilometer Fläche geben. Die Länder haben jetzt bis Jahresende Zeit, die belasteten Gebiete neu auszuweisen.

„Mit der Zustimmung des Bundesrates zur Verwaltungsvorschrift kommen wir diesem besseren Schutz der Trinkwasserressourcen vor übermäßigen Nitrateinträgen wieder einen Schritt näher“, stellt der VKU fest. „Doch der Teufel steckt im Detail: Aus unserer Sicht müssen alle nitratbelastete Messstellen, insbesondere diejenigen, die sich in den Einzugsgebieten der Trinkwassergewinnung befinden, berücksichtigt werden. Sie dürfen nicht vorab einfach aussortiert oder durch nicht überprüfte Modellierungen aus einer Gebietskulisse herausgerechnet werden."

Methodische Schwächen

Die diesbezüglichen methodischen Schwächen müssten dringend nachgebessert werden. Ansonsten wäre die Verwaltungsvorschrift nur ein Papiertiger ohne Wirkung für den Gewässerschutz, sagt der VKU.

„Mit der verabschiedeten Verwaltungsvorschrift besteht die Gefahr, dass die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie erneut verzögert wird“, stellt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, fest. „Laut dem Bundesrat braucht es für die Einrichtung des neuen Nitrat-Messnetzes noch zehn bis 15 Jahre. Mit der Verwaltungsvorschrift wurden zusätzliche Anforderungen an das Messnetz festgelegt, wobei selbst die Einhaltung der bestehenden Regelwerke vielerorts noch nicht sichergestellt ist.“

„Wegrechnen“ der Überschreitungen

Außerdem sollen für die Entscheidung, ob Schutzgebiete ausgewiesen werden, nicht mehr die tatsächlich gemessenen Grenzwertüberschreitungen der Nitratbelastung ausschlaggebend sein, sondern die Ergebnisse einer Modellbetrachtung. Grundlage für die Berechnung sind Standortfaktoren wie etwa Bodenart, Nitrateintragsrisiken und Witterungsverhältnisse. „Damit droht ein künstliches ‚Wegrechnen‘ der tatsächlichen Grenzwertüberschreitungen“, kritisiert Weyand.

Im Vorfeld der Bundesratssitzung hatten mehrere Verbände und Organisationen in einem Brief an die Umweltminister der Bundesländer klargestellt, dass der Entwurf der Verwaltungsvorschrift nicht konform mit der EU-Nitratrichtlinie sei. „Das hat auch die EU-Kommission erkannt und bereits gedroht, das derzeit ruhende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wieder aufzunehmen“, sagte Weyand. (dpa/hp)